Druckschrift 
4 (1878) Urkundenbuch des Geschlechts Momm oder Mumm : II
Entstehung
Seite
321
Einzelbild herunterladen
 

321

märkischem Rechte zugefallen, überdiess hat Conrad v. Boh-nen seelig durch Testament sie als Miterbin in die Böhnischenund namentlich in die sauerlandischen Güter eingesetzt, w ess-halb ihr ein Drittel von Herrn von Bohnen zu Oberhausen undBerg und von Herrn von Schenk zu Horst gebührt, dabeihat sie zum Vortheil des genannten v. Bohnen einige Schul-den eingelösst, auch denselben in studiis und in Kriegs-diensten alimentirt und standcsmässig montirt, was sich höherbelaufen hat, als die Güter ertragen konnten. Zu ihrer Be-friedigung und zu Erhaltung der Freundschaft hat sie sichund ihr Eheherr v. Momm mit dem Uochedelgebohren Ihremresp. Herrn Sohn und Frau Töchtern, Herrn Friedrich Georgv. Bohnen von Lintorf zu Beck und Frau Anna Clara vonBohnen, geboren von Elverfeldt heute dato nachfolgendergestalt verglichen. Zur Ausgleichung aller Ansprüche gebendie beiden letzteren ihrem Herrn (Stief-) Vater und FrauMutter von Momm und deren Erben und Nachkommen zumAbstand erblich und ewiglich „1. das allodialgut Mintrop.bestehend in Hof, Bongart, Ländereien, Wiesen, Büschenund allen übrigen Gerechtigkeiten in der Bauernschaft Al-dendorf Amt Blankenstein, 2 tens das ebenfalls allodiale Tacken-gut daselbst, 3 tens den Biermanskotten, der Abtei Essen chur-mütig, 4 tens eine Weide, die Badene genannt zu 20. ! 0 Till,taxirt sammt allen darauf haftenden Capitalschulden und da-von fälligen Zinsen. So geschehen zu Hattingen 16. Juli1678. Unterschrieben und besiegelt: C. v. Momm Schwartzen-stein Obristlieut. Anna Sophia Mom von Fangen , Frau vonMom. P'riedrich Georg v, Bohnen. J. C. A. geborene vonElberfeldt. Maria Ferber, Wittib von Bohnen. Ewald MüllerD r uti testis requisitus. Johannes Wilhelmus Landfeldt B. M.V. vicar (zu Hattingen) uti testis. Fritz Rudolpff Collenbach(Stad'tschreiber) zu Hattingen uti testis requisitus.

1003. (486.) Ernst August, Bischof von Osnabrück,der seinen Militär-Etat zu verändern siehtgenöthigt sieht, ertheilt seinem Obristlieutenant

Falme, Chroniken- und Urkundcnbncher. IV. 21