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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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47dern Lande und bei andern Lehnen ungewöhnlicheEigenschaften sind.§. 29.Ursache der im Lehnwesen zugegangenen Veränderungen.Freilich ist die heutige Lehnverfaßung von derältern sehr unterschieden, und daher daß dieLehne in willkührlichen von Menschen erfundenenAnordnungen beruhen, denen bald diese bald an-dere Eigenschaften beigelegt worden, nachdem derLehnherr oder Vasall nach besonderen Umständenund Zeiten, Bewegursachen fanden die Lehnsver-bindlichkeit durch Verträge zu bestimmen, sind imGülich und Bergischen, so wie in allen StaatenVeränderungen mit dem Lehnwesen zugegangen,und viele bei den ältern Belehnungen gewöhnlicheArten und Eigenschaften sind, vor und nach ganzverfallen, dahingegen wieder neue eingeführetworden.§. 30.Von den gewöhnlichen LehneigenschaftenDem unangesehen sind nach den Lehnsnach-richten aus ält- und jüngern Zeiten viele Eigen-schaften, welche unsere Lehne von jeher durchge-hends begleitet haben, mithin wahrhaft gewöhn-liche Eigenschaften zu nennen sind; dahin gehörenz. B. die eidliche Leiſtung der Lehnstreue, die Be-lehnung mit unbeweglichen Sachen, die Erbfol-