45.2§. 27.Schluß des ersten Theils.Ist nun zu Aufklärung der wahren Beschaf-fenheit einer Sache, die Kenntniß ihres Ursprun-ges das vornehmste, so mögen wir auch nunmehrvon der Eigenschaft unserer Lehne mit so vielmehrerer Gewißheit reden, da wir ihres Ur-sprunges bereits verläßiget sind.4....7.1.1.....1I..W....#.Zweitet
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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