26den akademischen Beiträgen zur Gülich- und Ber-gischen Geschichte, die augenfälligsten Beweise,daß die Grafen von Gülich bereits vor dem 13tenJahrhundert Mittel gefunden haben, die Gnadeder Monarchen zu gewinnen, und diese zu Er-dehnung ihrer Macht zu benutzen ꝛc. — allein dieGeschichte jener entfernten Zeiten enthält theilskeine auf das Lehnwesen sprechende wesentlicheNachrichten, theils ist solche mit vieler Unsicher-heit behaftet, und man weiß manchesmal nicht,ob eine Urkunde dies oder jenen Grafen nämli-chen Namens betreffe.§. 11.Von Wilhelm dem vierten Grafen dieses Namens.Indeßen kann man schon unter dem im Jahre1211. zur Regierung gekommenen Grafen Wil-helm, welcher nach Ausrechnung des Brosii inannal. Tom 1. p 31. der neunte Graf von Gülichund Sechste dieses Namens, vom Kremer aber,in bezogenem Werke 20 S. Wilhelm der Vier-te genannt wird, mit Zuverläßigkeit die beträcht-liche Vermehrung des Hauses Gülich, und zwarbesonders durch Begebung und Aufnahme zurLehnspflicht nachsuchen.§. 12.Vor diesem war das Haus Gülich schon von Bedeutung.Daß ein Graf von Gülich schon vor dem An-tritt des Grafen Wilhelm des Vierten eben keinunbe-
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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