Zweiter Theilvon der Eigenschaft der Gülich- undBergischen Lehne.§. 28. Einleitung.§. 29. Ursache der im Lehnwesen zugegangenenVeränderungen.§. 30. Von den gewöhnlichen Lehn=Eigenschaften.§. 31. Zeichnet ſich die Lehnfähigkeit des weibli-chen Geschlechtes aus.§. 32. So gehäßig auch diese nach LongobardischemRechte,§. 33. welches ohnehin nur zur Aushülfe§. 34. beim Abgange eigener, und benachbarterAuskunft dienen mag;§. 35. so gegründet ist die weibliche Lehnfolge inder Verfassung und im Herkommen unseresLandes — und nach eigenen Lehngesätzen.§. 36. Beweiß des ersten Satzes.§. 37. Das im 15ten Jahrhundert der weiblichenLehnfolge gedrohete Nachtheil§. 38. wegen den Wörtern: Mann- und Erb-mannlehn.§. 39. Guter Erfolg des daher geleiteten Landes-Beschwers.§. 40. Dahin gehörender Revers des gnädigstenLandesfürſten vom Jahre 1649.§. 41. Noch ein anderer vom nämlichen Jahre.§. 42. Die dahin geeignete Stelle des Haupt=Re-ceßes§. 43. und der Lehn=Ordnung.§. 44. Die daher den Wörtern: Mann= und Erb-mannlehne gegebene Bedeutung.§. 45. Nähere Bestätigung des ersten Satzes.§. 46. Beweiß des zweiten Satzes aus der Lehn-Ordnung§. 47. und aus den Edikten.5.-48.
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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