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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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Zweiter Theilvon der Eigenschaft der Gülich- undBergischen Lehne.§. 28. Einleitung.§. 29. Ursache der im Lehnwesen zugegangenenVeränderungen.§. 30. Von den gewöhnlichen Lehn=Eigenschaften.§. 31. Zeichnet ſich die Lehnfähigkeit des weibli-chen Geschlechtes aus.§. 32. So gehäßig auch diese nach LongobardischemRechte,§. 33. welches ohnehin nur zur Aushülfe§. 34. beim Abgange eigener, und benachbarterAuskunft dienen mag;§. 35. so gegründet ist die weibliche Lehnfolge inder Verfassung und im Herkommen unseresLandes und nach eigenen Lehngesätzen.§. 36. Beweiß des ersten Satzes.§. 37. Das im 15ten Jahrhundert der weiblichenLehnfolge gedrohete Nachtheil§. 38. wegen den Wörtern: Mann- und Erb-mannlehn.§. 39. Guter Erfolg des daher geleiteten Landes-Beschwers.§. 40. Dahin gehörender Revers des gnädigstenLandesfürſten vom Jahre 1649.§. 41. Noch ein anderer vom nämlichen Jahre.§. 42. Die dahin geeignete Stelle des Haupt=Re-ceßes§. 43. und der Lehn=Ordnung.§. 44. Die daher den Wörtern: Mann= und Erb-mannlehne gegebene Bedeutung.§. 45. Nähere Bestätigung des ersten Satzes.§. 46. Beweiß des zweiten Satzes aus der Lehn-Ordnung§. 47. und aus den Edikten.5.-48.