renden Bemerkungen des ehemalig Gülich-und Bergischen Vizekanzlers Voetz, nochaus einer sonstigen, in ält- und jüngern Zeitenerschienenen Druckschrift zu entnehmen sind.Offenbar ist mithin der Vortheil, welchender Name dieser Abhandlung verspricht, sollteauch dasjenige, was man sich dabei denkt, nurhalb geleistet seyn.Ich kann hier nicht unbemerkt lassen, daßich gegenwärtige Abhandlung ebengenanntemHerrn Lehndirektor schon vor einigen Jahrenzur vorläufigen Einsicht und Genehmigung vor-gelegt, und dieser mir nicht nur seine Zufrie-denheit darüber erklärt, sondern auch die Lustgeäus-.A 4
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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
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