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Abhandlung vom Ursprunge und Eigenschaft der Gülich- und Bergischen Lehne nebst Bestimmung des ächten Begriffes der Wörter Mann- und Erbmannlehne
Entstehung
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Bei Höchstdero Gülich= und Bergi-schen Vizekanzler tit. Freiherrn von Knapp,der bekanntlich jetzt schon mehr als ein halbesJahrhundert mit unverwelklichem Ruhme fürden Staat gearbeitet hat, benutzte ich ungefehrsieben Jahre den praktischen Umgang mit al-len, demselben zugewiesenen LandesfürstlichenGeschäften, und da unter diesen auch dasLehn=Direktorium beider Herzogthümer begrif-fen ist; so machte ich allmählig mit unsererLehnverfassung Bekanntschaft, und erfuhr diewesentlichen Abweichungen von den Longobar-dischen Grundsätzen, welche weder aus unsererLehnordnung, weder aus den unserer Rechts-ordnung beigedruckten, zum Lehnwesen gehö-renden