Druckschrift 
Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
Entstehung
Seite
23
Einzelbild herunterladen
 

(25Fürsten selbst anständigen und von ihnenzugelassenen Gesäzen zuwider handlen, iststraflich.XXX. Abschnitt.V. FOLGEDie alten, von den nachKölln handlenden Nationen, erwählte Wee-ge reichen hin, um Handlung zu führen;zu was dienen denn neue Weege? Durchdie alte Weege ist die Freiheit der Na-tionen mit der Handlungsstätte zu hand-len, gesichert. Nachdem sie diese Frei-heit erhalten, ist man nicht verbunden ih-nen mehrere Begünstigung zu gestatten.Scheinet das Unternehmen neuer Weegendenen Nationen giltig, so dürfen sie sichüber die Abweisung aus der Handlungs-stätte nicht beklagen.XXXI. Abschnitt.VI. FOLGE: Das Gesäz von dem Zwan-der Schiffen und Fuhrwagen in unserenHaven, dies ist ein Gesäz unserer Hand-lungsstätte, und dem Zeitalter der Stadtangemessen. Es giebt keine Nation, wel-che von Zeiten der Übiern sich solchementgegen gesezt habe; kein Fürst hat sei-ne Unterthanen von dessen Befolgung ab-berufen. DieseThatsachen sind durchZulassung der Fürsten und der NationenBefolgung in eine rechtmässige Gewohn-heit übergegangen.XXXII