(8pels einzig der Gewohnheit zu. Die Ge-wohnheit der Handlungsstätte der Übiern,des vollkommenen Stapels, von Anbeginnder Stadt, und nachdem so vielmal bestä-tiget, haben wir in unserer ersten Disser-tation gnugsam gelehret. Wir haben be-wiesen, dass die Ubier mit vielen aus-wärtigen Volkeren mit Waaren kaufen,verkaufen, umtauschen, gehandelt haben(ein Umstand, der weder durch den Ber-ger verneinet wird, weder von einem un-befugten Widersprecher einmal zu ver-neinen ist). Die Wahrheit dessen istdurch den Kaiser JULIUS bewiesen, allesdieses sind rechtmässige Gründe der Ge-wohnheit, der erworbenen Handlungsstät-te, des erworbenen vollkommenen Stapels.Zu Zeiten des Kaiser JULIUS ware nochkeine Gewalt des Herzogthum Berg aufdem Rheine erstanden. Also ist zu dieserZeit die Gewohnheit der Handlungsstätteder Übiern-Agrippinern rechtmässig undnicht widersprochen.—VI. ABSCHNIT I.Nach Kristi Geburt, als C. CORNELIUSTACITUS lebte, haben die Ubier ihreHandlungsgeschäften mit auswärtigen Na-tionen fortgesezt. Sie legten Auflagen undZölle an, auf Anstehen der Tenckteren**)Siehoben sie dieselben wieder aufvergünstigten den Durchgang und denfreien*) Tenckteren: eine vom Rhein unterschiedene Nation.**) C. CORNELIUS TACITUS Hist. Lib. IV. Cap. LXV.
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Stapel der Ubiern-Agrippinern von Anbeginn der Stadt : andere Geschichts-Rede
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