62pflege, Handhabung der Gerechtsamenund der Gesetze schuldig.2 B. der Chron. 19, 6—7. Röm. 12, 8.2. Die Unterthanen sollen die Obrigkeitehren, ihr gehorchen, die ihr schuldigenAbgaben willig entrichten und für sie be-ten.Röm. 13, 1 Matth. 17, 24—27.3. Die Herrschaft ist dem Gesinde seinenUnterhalt und den versprochenen Lohnſchuldig und zu einer menſchenfreundli-chen Behandlung desselben, durch dieVorschriften des Christenthums, verpflichtet.Koloss. 4, 1. Ephes. 6, 9.4. Das Gesinde soll gegen seine HerrschaftHochachtung, Bescheidenheit, Folg-samkeit und Treue beweisen.Koloss. 3, 22—24. Ephes. 6, 5—8.5. Eheleute sind verpflichtet zu gegenseiti-ger Liebe, Treue, Theilnahme, Achtungund Nachsicht.Ephes. 5, 23. v. 22—29.6. Aeltern sind ihren Kindern Unter.halt, Bildung, Erziehung, und ein gu-tes Beyspiel zu geben schuldig.Ephes. 6, 4. Spr. Salom. 22, 6.
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Anleitung zur Kenntniß der Religion für die erste Classe meiner Katechumenen
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62
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