Viertes Hauptstück.Von den Pflichten, welche die Menschenzu beobachten schuldig sind.Erster Abschnitt.Von dem pflichtmäßigen Betragen überhaupt.Wir Menschen sind überhaupt zueinem pflichtmäßigen rechtschaffenenBetragen verbunden durch die siitt-lichen Anlagen unserer Natur, durch dieLiebe zu unserer wahren Wohlfarthund Glückseligkeit, durch das Gewissenund ganz vorzüglich durch Gottes geoffen-bartes Gesetz.Philipp. 4, 8. 2. Petri 1, 5—7.Insbesondere haben wir wichtige Pflich-ten zu beobachten gegen Gott, unserenSchöpfer, Erhalterund Wohlthäter;
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Anleitung zur Kenntniß der Religion für die erste Classe meiner Katechumenen
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44
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