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Décret impérial sur la circonscription territoriale du Grand-Duché de Berg : avec le tableau des départements, districts, cantons et communes dont il se compose
Entstehung
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Departement derSieg.Dieses Departement bestehet aus dem Amte Windeck und einem Theile des Amtes Blankenberg;aus den Grafschaften Homburg und Gimborn=Neustadt;aus der Herrschaft Wildenburg:aus den Fürstenthümern Siegen und Dillenburg, von letzterm die zu dem HerzogthumNassau gehörenden Aemter Burbach und Wehrheim ausgenommen;aus der Herrschaft Beilstein;aus dem Fürstenthum Hadamar;aus den Herrschaften Schadeck und Westerburg; undaus dem auf dem rechten Lahn=Ufer gelegenen Theile der eigentlichen Herrschaft Runkel.Seine Bevölkerung ist 133,070. Seelen.Das Departement ist auf folgende Weise begränzet:gegen Mitternacht, von der Grafschaft Mark, nämlich, durch die gemeinschaftlicheGränze dieser Grafschaft und des Landes Gimborn=Neustadt;und von dem, zu dem Großherzogthum Hessen gehörenden, ehemaligen Herzogthum West-phalen; diese Gränze wird gebildet durch die gemeinschaftliche Gränze des genannten Herzogthums und der Grafschaft Gimborn=Neustadt, von Bracht, auf der märkischen Gränze, bisauf die Gränze des alten Herzogthums Berg; von hier folgt sie dieser letztern bis zur nörd-lichen Gränze der Herrschaft Wildenburg, mit welcher sie demnächst bis zur nördlichenGränze des Fürstenthums Siegen fortgehet; hierauf folgt sie dieser Gränze bis dieselbe aufdas zum Großherzogthum Hessen gehörende Sayn=Wittgensteinische Territorium trifft;gegen Morgen, von dem Großherzogthum Hessen, nämlich durch die gemeinschaftlicheGränze zwischen den Fürstenthümern Siegen und Dillenburg, und den Wittgensteinischenund Hessen=Darmstädtischen Territorien;