452 VRIDANKES BESCHEIDENHEIT VON WILHELM GRIMM.
Die Untersuchung lehrte, dass keine die echte und ursprüng-liche Folge des Dichters bewahrt hatte und alle zusammen-genommen noch nicht alles enthielten, was von dem Dichterausgegangen war (wenn auch nichts Bedeutendes fehlen sollte),dagegen hier und da Einmischungen sich erkennen Hessen, aufwelche der Dichter keine Ansprüche würde gemacht haben.Es ergibt sich also schon hieraus, dass mit mancherlei Schwie-rigkeiten und Bedenklichkeiten zu kämpfen und doch das letzteZiel nicht zu erreichen war. Die Arbeit habe ich mehrmalsgegen meinen Willen unterbrechen und Jahi*e lang liegen lassenmüssen; hoffentlich nicht zu ihrem Nachtheil. Sie kostete mehrMühe und zeitraubende Vorarbeiten, als vorauszusehen war:machte doch oft die Vergleichung von zwei Zeilen in allendiesen verschieden geordneten Handschriften mehr Umständeals bei anderen Werken von einer Seite. Die Lesarten habeich so vollständig als nöthig war aufgezeichnet, es versteht sichvon selbst, nicht blosse gleichgültige Abweichungen. In derEinleitung glaube ich keine der Hauptfragen, wozu der Inhaltdes Gedichtes Veranlassung gibt, übersehen, überhaupt nichts406 versäumt zu haben, um es zugänglich zu machen, denn auchdas Einzelne ist in den Anmerkungen besprochen, und dashinzugegebene Reimregister wird unter andern auch dazu dienenkönnen, neue Quellen, die in Zukunft entdeckt werden, bequemerund sicherer zu benutzen.
Widerspruch erregen wird die freilich auffallende Ver-muthung, dass unter dem Namen Freidank sich der bekannteund berühmte Walther von der Vogelweide verborgen habe.Die Gründe dafür scheinen mir von Gewicht, es fragt sich, obnicht noch stärkere Gegengründe sich finden, welche die Wageauf die andere Seite herabziehen? Zur Gewissheit wird man,ohne ein neues entscheidendes Zeugnis zu entdecken, kaumgelangen; mir ist natürlich nur daran gelegen, dass die Wahr-heit an den Tag komme, nicht dass ich Recht behalte. DieSache selbst, wenn sie sich ausser Zweifel setzen liesse, wärein mehr als einer Beziehung merkwürdig. Bereits habe icheine öffentliche Stimme darüber vernommen und zwar in einemdurch geistreiche Behandlung und unbefangenes Urtheil ausge-