Druckschrift 
2 (1882)
Seite
419
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DIE DEUTSCHE HELDENSAGE VON WILHELM GRIMM. 419 .

Alp hart und ihre Quellen und zugleich die Veränderungenangegeben, welche die Sage in den Punkten, auf welche hierRücksicht genommen ist, erfahren hat. Bei Otnit und Wolf-dieterich ist die Frankfurter Handschrift benutzt, aber zurErörterung der Stelle, welche von der Quelle redet, konnteauch die Heidelberger und Strassburger zu Rath gezogen wer-den. Dagegen bei Wolfdieterich und Saben war dem Verf.nur die Bearbeitung Caspars von der Röhn zugänglich; dieWiener, von Hormayr angezeigte Handschrift wird ohne Zweifelneue Aufschlüsse liefern. Vier abweichende Darstellungen desRosengarten werden unterschieden und von einer, gerade53der reinsten, aus einer Frankfurter Handschrift wird Nachrichtgegeben. Das spätere Hildebrandslied folgt und dasLied von Siegfried, bei welchem zwei alte, bisher unbe-kannte Drucke, wovon einer eine plattdeutsche Übersetzungenthält, benutzt werden konnten. Bei der Blomsturvalla-saga wird wahrscheinlich gemacht, dass sie ihre Kenntnis derFabel aus der Vilkinasaga geschöpft habe. Der Cod. pal. vonDieterichs Drachenkämpfen liefert eine wichtige Stelle,wodurch eine sonst nicht vorkommende Angabe der Vilkina-saga bestätigt wird. Caspars von der Röhn Bearbeitung des-selben Gegenstandes setzt eine andere Quelle voraus. Siegenot,Laurin und Etzels Hofhaltung folgen, und den Schlussder zweiten Periode macht die dem Heldenbuch zugefügteÜbersicht der Sage. In der dritten Periode sind die späterhinin den'Norden eingedrungenen Darstellungen der Sage, alsodie Hvenische Chronik, die dänischen Kjämpe viser undFäröischen Lieder betrachtet. Als Zugabe sind die Zeug-nisse über das Gedicht von Gudrun zusammengestellt, dasdurch seinen hohen Werth den besten Gedichten des Fabel-kreises so nahe steht. Sie gehen im Norden bis in die Mittedes 9. Jahrhunderts zurück, eine in einem angelsächsischenGedicht vorkommende Stelle möchte leicht noch älter sein; diedeutschen Zeugnisse beginnen in dem 12. und verschwindenim 14. Jahrhundert.

Der Verfasser hatte bei Erklärung der Zeugnisse ander-weitige Betrachtungen zurückgewiesen, weil er nicht vorgreifen

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