DIE DEUTSCHE HELDENSAGE VON WILHELM GRIMM. 4] 7
Wege erlitten, zu überraschenden Resultaten führen muss. DieZeugnisse, meist, doch nicht streng, chronologisch geordnet,sind in drei Perioden eingetheilt. Die erste fängt mit Jornandesan, die zweite mit den Gedichten des Mittelalters im 12. Jahr-hundert, die dritte mit dem 16. Jahrhundert; sie verfolgt dieletzten Spuren der allmählich schwindenden Sage. Die Zeug-nisse sind theils äussere, theils innere. Diese sind aus Be-trachtung der Natur und des Wesens der Dichtungen selbstgewonnen, jene hatte der Verf. schon früher in den altdeutschenWäldern zusammengestellt, sie sind aber hier nicht bloss neubearbeitet und berichtigt, sondern auch sehr vermehrt. DieReihe eröffnet Jornandes, in dessen Erzählungen wir bis zueinem gewissen Punkt in der gothischen Geschichte durchauskeine Historie, sondern nur Dichtung erblicken dürfen. Unbe-zweifelt bezieht er sich in einigen Stellen über Ermanarich aufunseren Fabelkreis, und glücklicherweise zeigt die wahrhafteGeschichte bei Ammian den Gegensatz. Die scharfsinnigenVermuthungen derer, welche die Entstehung der Heldensagein das 11. Jahrhundert verlegen, werden nicht bloss durch Jor-nandes, sondern noch durch eine ganze Reihe anderer Zeugnisse,unter denen sich wichtige, durch Conybeare jetzt erst bekanntgewordene angelsächsische befinden, vernichtet. Merkwürdigsind die hier gleichfalls zum ersten Mal mitgetheilten Stellenaus altfranzösischen noch ungedruckten Gedichten, über dieVerbreitung der Wielandssage in dem alten Karlingen.
Die inneren Zeugnisse liefern Untersuchungen über sämmt-liche zu dem Fabelkreise gehörige Dichtungen. Hier stehen 51die eddischen Lieder obenan. Man findet nicht die Ver-muthung, sondern die Behauptung ausgesprochen, dass sie eineÜbersetzung ursprünglich deutscher Gedichte enthalten; undder Beweis wird zunächst aus den geographischen Angabengeführt. Bei dem Hildebrandslied wird der Versuch ge-macht, eine schwierige Stelle durch Hilfe angelsächsischer Ge-dichte aufzuhellen. Waltharius manu fortis ist jetzt ent-schieden dem sonsther bekannten Eckehard I. zu St. Gallenbeigelegt, fällt demnach in die erste Hälfte des 10. Jahrhunderts.Bei dem Könige Ruther, wo wegen des unzuverlässigen Ab-
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