GEDICHTE WALTHERS VON DEE VOGELWEIDE VON LACHMANN. 389
gegenwärtigen zu vergleichen, um davon überzeugt zu sein, sowird doch bei der Frage nach der Grenze, wo man anfangendürfe und aufhören müsse, eine Regel einzuführen, eine natür-liche Verschiedenheit der Ansicht sich äussern. Wiederum giltdies am meisten von orthographischen Kleinigkeiten, wo es kaumEiner dem Anderen ganz zu Dank machen wird. Der Verfasser,allem pedantischen Gleichmachen entgegen, glaubt wohl nur dielebendige, der Natur gemässe Verschiedenheit zu erhaltenoder will nicht entscheiden, was für Walther das Richtige sei,wenn er aus den Handschriften beides jämerlich und jämmerlich, 2030werlt und weit, tiutschen und tiuschen, tievels und tiefeis, ruggeund rügge, vogellin und vogelin beibehält, wenn er ein gg inegge, gloggen, muggen, linggen oder statt öu ein öi statuiert,ein osterrich und osterrich, ein ö in frömde neben fremede.Rec. würde hier, ohne Gewissensbisse zu empfinden, das, wofürsich die Grammatik entscheidet, vorgezogen haben, freilich auchohne zu glauben, etwas Besonderes gethan zu haben. L. wagtes, nicht das -ent der 2' la pl. praes. in -et zu ändern (S. 134),wenn nicht' eine Handschrift Veranlassung gibt, sollte aber derhäufige Gebrauch beider Formen neben einander, wie er nun *hier erscheint, dem Dichter, überhaupt jemand, der die Sprachelebendig gebrauchte, eigen gewesen sein? . Rec. glaubt es nicht,und eine Mischung'dieser Art bleibt etwas Unnatürliches. Wa-rum tritt die eine Form niemals im Reime hervor, die an-dere mehrmals? Warum soll geruochet im Reim auf das part.praet. vervluochet (11, 4) nicht auch gegen das daneben stehendebedencke'nt entscheiden? Wo es bei anderen Dichtern ein Reimschützt, erscheint es nur als Ausnahme, als eine entschlüpfteNachlässigkeit. Manigem für mengem zu setzen, getraut er sichebenfalls nicht (S. 132), wenn nicht eine Handschrift dazu be-rechtigt; wie gering ist die Hoffnung, in solchen Dingen dasUrsprüngliche in einer Handschrift erhalten zu sehen! Weiterkann man die Sorgfalt nicht treiben, und mehr wurde gewagt,wenn ein wunderlicher Zufall (s. Anm. zu 45, 27) im Textkeinen Platz erhielt, Rec. glaubt mit Recht, obgleich er aneinem anderen Ort gerade denselben beobachtet hat. Dagegenhätte Rec, weil doch einmal von Kleinigkeiten die Rede ist,