384 NOKDISCHE MYTHOLOGIE VON J. L. HEIBERG.
1647 NORDISCHE MYTHOLOGIE.
Aus der Edda und Oehlenschlägers mythischen Dichtungen dargestellt von
Johann Ludwig Heiberg. Mit Kupfern. Schleswig, gedruckt und verlegt im
königl. Taubstummen-Institut. 1827. VI und 332 S. in 8.
Göttingische gelehrte Anzeigen. Bd III, 165 Stück, den 15. October 1827.
S. 1647—1648.
J_Jen litterarischen Handlangern, welche Artikel in die zahl-reichen Encyclopädieen, Conversationsblätter und Real Wörterbuch erunserer Zeit zu liefern haben, den Decorationsmalern, bei wel-chen Arabesken aus der nordischen Mythologie bestellt werden,angehenden Poeten, welche einiger Anspielungen auf Thor,Odin, Baidur etc. bedürfen, allen diesen empfehlen wir so an-gelegentlich, als wir an ihren Bemühungen Theil nehmen, oben-genanntes Buch. Sie werden darin leicht nachschlagen könnenund was sie suchen mit Sicherheit und dem' Lächeln des Ken-ners vorgetragen finden. Die Vergangenheit ist hier, wie sienach einer geistreichen Note S. 16 wohl muss, bereits zur Gegen-wart geworden, und wie wird sich der alte olympische Jupiter,den wir auf dem Titelkupfer als Othin erblicken, freuen, einenso raschen Sprung vorwärts gethan zu haben! Nur noch etwazweitausend Jahre und nicht einmal so viel (denn wir hörenvon Gelehrten, dass Othin mit Beginn der christlichen Zeit-rechnung soll eingewandert sein), so steht er mitten unter uns,
1648 wie Apollo schon ganz in der Nähe ist und unserem Verfasserbereits die Feder geschnitten hat. Für einen ernsten, wissen-schaftlichen Zweck dagegen ist dieses Buch völlig unbrauchbar,es müssten denn Philosophen in der Einleitung mehr finden, alsder B-ec, der sie vorzüglich auf S. 8 und 9 aufmerksam machtund auf „den kühnen Sprung, den wir in unserer Sehnsucht,in unserer Ungeduld wagen, um die allgemeine Freude, die wirnicht erleben werden, durch Anticipation zu gemessen"; denndieser Sprung ist nichts Anderes als die Kunst. Schade nur,dass bei dem kurzen Leben, das unser Verfasser mit Rechtbejammert, keine Hoffnung da ist, die Früchte jener Anticipationper subsequens matrimonium legitimirt zu sehen. — Der Ver-