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2 (1882)
Seite
369
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VERZEICHNIS DÄNISCHER RUNENSTEINE VON NYERUP. 369

zunächst folgende asuaethiauthu hat man erklärt: ä Svithjödu,in Schweden. Die Bemerkung von Rask dagegen: man habethiauthu und nicht thjödu geschrieben, während es vorher richtigFrötha, nicht Frautha heisse, scheint nicht erheblich, da anConsequenz in der Orthographie bei den Runen nicht zu denkenist; und wenn z. B. gewöhnlich stain raisti und stin ristibeisammen sich finden, so wüsste doch Rec. Beispiele genugaus dem Bautil, wo risti stän, resa stin und resa stän nebeneinander steht. Rask indessen weicht ab und liest: ä sväthiauthu, auf dem wüsten Svode, versteht aber selbst dies Sub-stantiv weiter nicht und nimmt es für einen jetzt unbekanntenOrtsnamen. Also Dunkelheiten bleiben auch in diesem neuestenErklärungsversuch, in welchem sich gleichwohl des Verf. natür-licher Scharfsinn nicht verleugnet, genug übrig. Vielleichtgewährt der Runenstein No. 23 im Bautil, wenn er neu unter-sucht wird, Aufklärung für den Thirstedstein; jetzt liest Rec.darin Folgendes: han var thauthr i huitauathum. Am willkom-mensten ist die Bemerkung, dass das Wort vikingar, welchesam Schlüsse ganz deutlich steht, dem Stein ein hohes Alterzusichere und man bei ihm deshalb bis 10601050 zurück-gehen müsse. Rask meint, er könne leicht noch älter sein,wenigstens in dem Jahr 1160, in welches ihn Liliegren setzt,habe man von den alten Vikingen aus der Heidenzeit nichtsmehr gewusst. Rec, der sonst wohl gegen eine allzugrosseVerehrung des hohen Alters der Runen Einwendungen macht,will dergleichen Zeugnisse jetzt denjenigen zu Gemüth führen,welche es für erlaubt oder gar für scharfsinnig halten, alle 830Runendenkmäler in das 13. und 14. Jahrhundert zu setzen, unddie Sache schnell abzufertigen denken, wenn sie annehmen, erstdurch das Christenthum habe der Norden die Schrift empfangen vas für var hat übrigens Rec. auch auf Steinen aus christ-licher Zeit gefunden. Hier ist wohl der rechte Ort, den Wunschzu äussern, dass dem neuen Runenwerk ein vollständiges Ver-zeichnis aller auf den Steinen vorkommenden Wörter, zugleichin ihren verschiedenen Formen, beigefügt werde.

Vor dem Schluss besinnt sich Rec. noch auf eine Pflichtund rügt die Fehler der Übersetzung (ohne Zweifel von jemand.

W. GBIMM, KL. 60HRIFTES. II. 24