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2 (1882)
Seite
253
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EDDA SAEMUNDAK II. 253

betrachtet, haben wir einen sorgfältigen und lobenswürdigen H9Text und eine fleissige und genaue Übersetzung erhalten,gleichfalls ist in den Anmerkungen viel Schätzbares, zum Ver-ständnisse des Einzelnen Führendes enthalten. Eine auf dieseVorarbeiten sich stützende, aus einem Gusse gearbeitete, reinereRecension (welcher dann auch manches geringerer Art,z. B. eine folgerechte Orthographie von selbst zufällt) wirdnicht ausbleiben. Manches für die höhere Kritik wird sich,wenn man Zeit und Stil der verschiedenen Lieder genauer zuunterscheiden gelernt hat, auch die Weise ihrer Auffassungnäher kennt, ergeben; ferner muss die beständige Rücksichtaufs Metrum noch Verbesserungen herbeiführen. So hättenwir bei dem Wölundslied nach erster Durchsicht etwa folgendeAnmerkungen zu machen, die, zumal da sie in dem manchesVortheils beraubten Auslande entstanden sind, auf NachsichtAnspruch machen. Str. 1 und 3 orlog drygia, ut fata con-stituerunt, orlog hat aber hier gewiss die nähere Bedeutungvon Krieg, wie auch im contextus p. 964 vermuthet wird;die "VVahlküren wollten in den Krieg ziehen, das Schicksal derSchlacht zu bestimmen. Str. 2 svanfiadrar dro, hier scheint,wie wir schon bemerkt, eine Zeile zu fehlen, etwa: er Slagfinnihendur um sleyngdi. Str. 3 thrado, desiderio tenebantur(Note 9 ist der zwar richtige Infinit, threya angegeben, aberthrä kommt nur im Glossar vor), dieses Wort scheint eigen-thümlich das Treibende, die Unruhe der Wahlküren zu be-zeichnen, daher heisst es auch in Hrafnagalldr (Edda I, p. 206):thrä walkyrior. naudr um skildi, necessitas rem-tavit; Finn Magnussen erklärt necessitas hernach noch durchfatum, da aber die Wahlküren selbst das Schicksal bestimmenund von sonst einer Nothwendigkeit nicht die Rede sein kann,so empfiehlt sich eine andere Erklärung von naudr durch ne-cessitudo, Verwandtschaft (wie in Atlamäl naudmadr homonecessarius vorkommt), Band, Ehe; skildi wäre dann passivezu nehmen; auch ist in der Niäla von skil und skilit bemerkt,dass dieser Ausdruck bei Ehescheidungen gebraucht wird.Der Sinn der Stelle also wäre: ihre Ehe ward aufgelöst.Str. 5 ist der Alliteration wegen statt liösar quanar zu lesen: