Druckschrift 
2 (1882)
Seite
223
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MÄRCHENSAAL VON VALENTIN SCHMIDT. 223

im Auszüge zu liefern, diesen aber überhaupt als eine Zugabebesonders zu verkaufen. Das zweite Märchen der ersten Nachtvon den listigen Diebsstreichen des Cassandrino hätte Hr. Schmidtnicht übergehen sollen; doch viel bestimmter müssen wir ihntadeln, dass er sich nicht sorgfältiger um die Litteratur seinesOriginals bekümmert und keine andere Ausgabe als die, auswelcher er übersetzte (Venetia 1608), nachgesehen. Eine leichteVergleichung mit der gewiss nicht seltenen altfranzösischenÜbersetzung (die vor uns liegende, von Hrn. Schmidt nichtbemerkte erschien zu Lyon 1611) hätte ihn schon überzeugt,wie nöthig das gewesen wäre. In seiner Ausgabe fehlt die 684kurze Vorrede des Straparola zum zweiten Bande (vor dersechsten Nacht), in welcher aber eine sehr merkenswerthe Stellevorkommt: dass nämlich diese Märchen nicht sein Eigenthumseien, sondern er sie nach den mündlichen Überlieferungenzehn junger Fräulein aufgeschrieben, weshalb ihn niemand desStils wegen anklagen dürfe. Ferner enthält die französische Über-setzung mehr: Nacht 1, Erz. 2 einen dritten Streich des Cas-sandrino, wie er als Engel verkleidet einen Sack der Herrlich-keit darbietet und einen überredet, hineinzukriechen, gerade wiein dem Märchen, welches aus einer lateinischen Handschrift in derGrimmischen Sammlung (II, 60 Anm. XLVI) bekannt gemachtist. N. 8, Erz. 5 steht in der italienischen Ausgabe von 1608 einunbedeutender Schwank von zwei Ärzten (hier in der Über-setzung St. 12), dafür in der französischen ein sehr schönes Märchenvon einem Zauberer und dessen Lehrling, welches um so merk-würdiger ist, weil es deutliche Übereinstimmung mit einer Er-zählung der (damals noch unbekannten) 1001 Nacht hat. Inder eilften Nacht zwei Erzählungen mehr: Fab. 2 und 5, dieerste ist ein ganz artiges Märchen. In der 12ten Nacht istFab. 4 verschieden, Fab. 5 fehlt im Italienischen ganz. In der13. Nacht sind zwei Erzählungen mehr, einige verschieden. Rec.hat gerade auch keine andere italienische Ausgabe des Straparolaals die von 1608 zur Hand und kann daher nicht bestimmen, obsich diese Verschiedenheiten sämmtlich auf ein italienisches Originalgründen oder ob sie vielleicht zum Theil von dem französischenÜbersetzer herrühren; doch ist ihm das Letztere sehr unwahr-