EINLEITUNG IN DAS NIBELUNGENLIED VON MONE. 211
den Litterarnotizen § 2 bemerkt Rec., dass es keine PariserHandschrift des Nibelungenliedes gibt und nur durch einMissverständnis, wie er von Hrn. Prof. Göttling selbst erfahren,davon die Rede gewesen. Eine Nachricht von der Huudes-hagischen Handschrift, wornach sie vom Jahre 1426 sein soll,wiederholt Rec. auch hier, damit sie bestätigt oder berichtigtwerden kann. § 8 wird die Sprache des Nibelungenliedes diealtschwäbische genannt; dabei wäre nicht zu vergessen, dassdies von den Haupthandschriften zwar gilt, sonst aber dieSprache sich nach der Gegend des Schreibers richtet oderauch desjenigen, aus dessen Munde die Dichtung aufgefasstwurde. Wenigstens in den beiden Bruchstücken von Görresfinden sich unleugbar niederrheinische Formen (Altd. WälderIII, 251). Es ist nöthig, in solchen Behauptungen vorsichtigzu sein, weil man sonst die Entstehung oder Erhaltung desLiedes gewissen Gegenden zuzueignen geneigt werden könnte:wir halten es aber noch mit der Vilkinasage, welche nicht nurdeutlich (auch) Norddeutschland bezeichnet als den Ort, wodie Lieder seien vernommen worden, sondern bis zum grie-chischen (mittelländischen) Meer die Verbreitung der Sage be-hauptet. Wer möchte also wohl sagen, dass in niedersächsischerSprache das Lied nie sei gehört worden? — § 21 wird Nobling-1858hört bei Hermann von Sachsenheim nach Göttling von denNobeln (Goldstücken) hergeleitet; Rec. hält das für ungegründetschon darum, weil es sonst Nobelnhort heissen müsste; es sindgewiss die Nibelungen gemeint. — Bei der Frage nach demDichter des Liedes werden die Meinungen in zwei Parteiengetheilt, je nachdem ein oder mehrere Dichter vorausgesetztsind. Lachmann gehört eigentlich zu beiden, denn er nimmteinen einzigen Dichter und auch viele Ordner, Diaskeuasten an;schätzbar bleiben seine Untersuchungen an sich, doch glaubtRec, dass jene Annahme in grosse Schwierigkeiten verwickele,aus denen er sich wenigstens nicht herauszuhelfen wüsste, undverweist deshalb auf die Leipz. Litt.-Zeit. (1817, No. 94. 95.[S. 745-760 == oben S. 176-195]), wo er sich ausführlich darübererkläret hat. — § 26 heisst es, dass nichts darauf ankomme,ob man die Nibelungen als Volkslied betrachte oder nicht, da
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