DER NIBELUNGEN NOTH VON LACHMANN. 181
hältnis der Klage zum Nibelungenlied. Der Verf. stellt auf,dass dem Dichter der Abenteure von der Klage bekannt war:erstlich ein von unserer Nibelungennoth abweichendes Gedicht,welches zugleich das Märe von der Klage enthielt; zweitensdaneben auch ein Theil von unserem Lied. Von dem erstenSatz ist der Rec. überzeugt, von dem zweiten nicht. Denn erhat nirgends den Beweis gefunden, dass dasjenige, worin dieKlage mit unserem Nibelungenliede stimmt, nicht auch in jenervorauszusetzenden sonst unbekannten Gestaltung habe stehenkönnen, er denkt sie sich eben theilweise recht überein-stimmend, selbst bis zu einzelnen Worten. Dieser Punkt aberist nicht unwichtig.
Streng genommen gehört also nach des Rec. Ansicht dieseAbhandlung nicht hierher, doch bleibt ihre Ausführung schätz-bar und hellt immer die ja auch allgemeiner zu fassende Fragenach dem Ursprünge oder, wie Rec. lieber spricht, nach derGeschichte des Liedes auf. § 14 kommen die Übereinstimmungender Klage mit unserer Nibelungennoth vor, deren BeweiskraftRec. soeben geleugnet. Hr. Lachmann legt auch selbst im Er-folg (§ 15) nicht viel Gewicht darauf, will aber in den weiterenUntersuchungen einstweilen seinen Satz als ausgemacht ansehen.Übrigens, wollte der Rec. auch zugeben, diese Überein-stimmungen bewiesen, was sie nach dem Verf. sollen, so könnteer doch das Einzelne anfechten. Dass zwölf Könige dem Etzeldienen, ist ein sagenmässiger Zug (Carl der Grosse hat ja be-kanntlich auch seine zwölf Helden), der sich auch in dem Ge-dicht von Etzels Hofhaltung gleich Eingangs findet. Fernernach der Klage (681 [313—316]) jammert Etzel laut:
als ob man hört ein wisenthorn;dem edeln fürsten wolgeborndiu stimme uz sime mundeerdoz in der stunde,do er so sere klagete,daz davon erwagetebeidiu tiurne unt palas.
Das lässt nun Hr. Lachmann aus folgender Stelle unserer Nibe-lungennoth genommen sein, wo es von Dieterich heisst: