DER NIBELUNGEN NOTH VON LACHMANN. 177
er überhaupt mit einer gewandten und sicheren Hand ergreift,bei der zweiten Hälfte des Gedichts an. § 3 werden spätereingeschobene Personen bezeichnet. Markgraf Rüdiger vonBechelar ist zweifelhaft, da er zu sehr in die Sage verwebtworden. Später bleibt er demohngeachtet immer, auch einge-746schoben kann man noch sagen, nur meint der Verf., wenn erihn frei gibt, eigentlich wohl, dass er nicht vorsätzlich ein-gerückt sei. Von dem Bischof Pilgrin wird es dagegen be-stimmt behauptet und ausgeführt. Als Chriemhild auf dem Zugnach Hunnenland Rüdigers Gemahlin Gotelinde erblickt, reitetsie näher und lässt sich vom Pferde heben; gleichwohl heisstes hernach [1252, 1.2]:
den bischof sach man wisen siner swester kintin und Eckewarten zu Gotelinde sint,
worauf sie sich grüssen und, wie dies beim Empfang Sitte war,küssen. Sollte wisen nun an dieser Stelle in dem heutigenSinn weisen, zeigen heissen, so wäre gewiss eine Unschick-lichkeit und Widerspruch mit dem Vorhergehenden darin nuraus plumper Einfügung des Bischofs zu erklären, allein es heissthier zu Gotelinde wisen nichts anderes als sie hinführen,der Bischof und Eckewart nahmen Chriemhild in die Mitte, umsie als eine Königin zu geleiten. Über diesen Gebrauch desWorts vergl. den Schwanritter (Altdeutsche Wälder III, 59).
203. die arke hatte do der swangewiset zu der feste dan.
§ 4— 7. Von Volker sind bis dahin, wo er näheren An-theil an den Begebenheiten nimmt, die Stellen eingeschobenoder überflüssig. Die Vergleichung mit der Wilkinasagahätte dieser Behauptung viel genutzt, Volker kommt da auchnicht bei der Überfahrt der Nibelungen vor und wird frühernur einmal genannt. Der Widerspruch in der Zählung vonden Recken, die Hagen und Dankwart und Volker zu dentausend ausgewählten Helden zuführen, wird gut bemerkt. Sehrbestätigend ist in der Wilkinasaga nur von tausend Günthers-Helden die Rede, nämlich Cap. 337 werden sie angeführt, undCap. 387, S. 484 heisst es übereinstimmend: siebenhundert lebtennoch, dreihundert waren todt. Hagens Probe an dem Capellan
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