158 ANTIKRITIK GEGEN A. W. VON SCHLEGEL.
die wahre Ableitung finde sich bei Varro (liomo dictus abhunio); das könnte dahingestellt sein und dem Gegner überlassenbleiben, darauf zu antworten, aber wenn Hr. von Schlegel noch
273hinzusetzt: „darüber werden alle Kenner einverstanden sein,dass, wer solche Etymologieen an das Licht bringt, noch in denersten Grundsätzen der Sprachforschung ein Fremdling ist", —so fühlt man das harte Urtheil gegen ausgezeichnete Männer,und wir dürfen wenigstens von Hrn. von Schlegel die Billigkeitverlangen, ein Paar etymologische Irrthümer, wenn er sie fände,Stillschweigens hingehen zu lassen.
Soviel nur, weil ich die übrige Recension nicht ganz über-gehen wollte, wenn ich es nöthig glaubte, auf die ausführlichenBemerkungen des Hrn. von Schlegel gegen die Zeugnisse überdie deutsche Heldensage [S. 747—766] zu antworten und mich zurechtfertigen, dass ich nicht mehr daraus in den vorangehendenZusätzen benutzt habe. Diese Abhandlung enthält, wie man ausder Überschrift und den deutlichen Worten der Einleitung sieht,bloss gesammelte Zeugnisse über die deutsche Heldensage, die ichin einer meist chronologischen Ordnung, nach welcher sie amleichtesten zu finden waren, aufstellte. Dass diese Absicht un-klar ausgedrückt sei, kann ich nicht finden (ja ich halte dieKlage über Unverständlichkeit überhaupt hier nur für einen beiRecensionen üblichen Zierat), wohl aber das Gegentheil durch denGöttinger Recensenten [Benecke, 1813, Bd III, 1713—1719] sogarbewiesen, der mich zu einer Bearbeitung dieser Zeugnisse auf-loderte. Demnach hatte ich bloss zu zeigen, dass eine mitgetheilteStelle sich auf die Sage beziehe, und dies, wo es dunkel war, aus-einanderzusetzen. Ganz ausser meinem Gesichtspunkt aber lagenUntersuchungen, wozu diese Zeugnisse veranlassen können, nament-lich eine Darstellung des Verhältnisses der Geschichte zur Sage, die
274gewiss ein anderes grosses Werk erfodert und nicht in solcheneinzelnen Sätzen abzuthun ist. Dies verstand sich ganz von selbst,ausserdem sagte ich noch [S. 196] ausdrücklich: jenes Verhältniswerde „zum Theil" dargelegt, nämlich wo die urkundliche, un-bezweifelte Geschichte mit der Sage übereinstimme, wo es aber„der eigentliche Gegenstand der Untersuchung" sei, müsse derGesichtspunkt erweitert werden. Hr. von Schlegel indessen