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2 (1882)
Seite
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82 DIE EDDA VON FR. RÜHS.

anerkannt werden müssen, geben sie Anlass zu bedeutendenFolgerungen, daher wir sie so genau als möglich prüfen müssen.Man wird zugeben, dass die Beweiskraft des ersten Satzeslediglich darin beruht, dass sich das Gesetz der Alliterationnirgends weiter findet und also etwas dem AngelsächsischenEigenthümliches ausmacht. Sie wird demnach schon in etwasgeschwächt, wenn wir bemerken, dass dieser Buchstabenreimin der finnischen (wie in den vorangehenden Paragraphen aus-geführt worden, hier aber vergessen scheint), dann auch in derceltischen Poesie vorkommt. Indessen die übrige ganz eigenealte Form, nämlich Fornyrdalag, worin die Alliteration im Angel-sächsischen erscheint (denn in der finnischen Poesie bleibt dieAlliteration in einer Zeile und verbindet nicht, wie im Nordischen,zwei Theile oder Abschnitte mit einander, in der celtischen istsie nach Olafsens Probe S. 204 auf eine ganz von der nordischenverschiedene Weise angewendet) und die sich in der nordischenPoesie ebenso wieder zeigt, möge den Gedanken, dem wirohnehin nicht Beifall geben könnten, entfernen, als sei diesesGesetz von jenen Völkern eines anderen Stammes erborgt. Aberetwas anderes wirft sogleich die ganze Behauptung nieder, derUmstand, dass sich diese Alliteration im Fornyrdalag der angel-sächsischen und nordischen Poesie auch in den beiden ersten963Denkmälern altsächsischer Dichtkunst zeigt, in den Evangelienund in dem Fragment von Hildebrand und Hadubrand. Dieserwichtigen Wahrheit gedenkt Hr. Kühs hier, wo sie hingehört,nicht, sondern hat sie lieber an einen anderen Ort (S. 80) ge-bracht und, so gut es gehen wollte, abgethan. Seinethalbenbringt er die Hypothese auf, die Sachsen hätten gewiss einesehr rohe Dichtkunst mit nach England gebracht, wovon derBeweis bloss in dem unterstrichenen Ausdruck liegt, und erstdurch die welschen Barden sich gebildet, was durchaus un-gegründet ist; dann führt er die Thatsache selbst mit den Wortenein, dass man noch keinefrühere" Spur habe, wonach dieAlliteration als einallgemeines" Gesetz "in Deutschland könnebetrachtet werden und dass esscheine", sie sei in jenen alt-sächsischen Gedichten vorhanden. Wir versichern dagegen sobestimmt als möglich, dass es keine genauere Spuren geben