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1 (1881)
Seite
550
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550 ZEITGESCHICHTLICHES.

einfach und geistvoll, dass das Recht nicht von Menschenhändengemacht werde, sondern höheren Ursprungs sei; dass, ehe mandaran denke, es aufzuzeichnen, erst eins im Leben da seinmüsse und ohne dieses Stoff, und nothwendig auch Ausdruck,Sprache (so herrlich sie in andern Richtungen sich könne ent-wickelt haben) und volksmässige Nähe und Eindringlichkeitfehle; demnach vor allem es darauf ankomme, dieses Leben neuaufzuregen und zu erfrischen. Ferner, dass ein neues Gesetz-buch, was noch übrig ist, niederdrücken und vernichten würdeund mit dem Leben auch die Wissenschaft untergehe; dassdemnach die Frage sei, ob man, um den scheinbaren Vortheil,die wenigen Früchte, die daran hängen, zu erlangen, den Baumganz abhauen solle oder ihn pflegen im Vertrauen auf seineinnere Kraft, dass er neu grüne und blühe. Was zu thun sei,ihm Sonne und Luft wieder zuzuwenden, das gab er an; auchkonnte er aus dem Reichthum seiner Gelehrsamkeit die Ant-wort der Geschichte mittheilen, wenn man fragt, ob einemfrischen Leben des Rechts eine Sammlung desselben wünschens-werth oder nothwendig sei. Leicht hat er die Wiedererlangungeiner solchen Zeit auf keine Weise dargestellt, im Gegentheilschwer, ja, wenn wir etwas tadeln sollen in dieser Schrift, soist es der Ausdruck (S. 134)dass dieser Zustand jemals ein-treten werde, sage ich nicht", denn es giebt ein gewisses, un-bewusstes, von allen Vernunftschlüssen unabhängiges Lebender Hoffnung, das von der sicheren Wiederkehr alles Rechtenund Trefflichen innerlich überzeugt ist, wie die Pflanze imWinter von ihrem kommenden Frühling. Wohlfeil ist der mensch-liche Verstand, der sich darüber stellt; aber wir haben es herr-lich erlebt, wie er vor ihm ist zu Schanden geworden.

Dieser Ansicht nun stellt sich die vorliegende Schrift ent-gegen; sie ist weder geistreich noch gewandt geschrieben, viel-mehr gemein und sich wiederholend; nur einige Gifttropfen sindmit hineingeschlossen, welche die Reinheit der Gesinnung amGegner beflecken sollen, dagegen ist sie vollständig und bietetüberall eine freche Stirne. Das Recht ist hier nicht ein wirk-liches, zum ganzen Leben gehöriges und genau verbundenesWesen, aufgewachsen mit dem Volk, wie Sprache und Sitte?