Druckschrift 
1 (1881)
Seite
540
Einzelbild herunterladen
 

540 ZEITGESCHICHTLICHES.

es sich von selbst, dass dem mit der Revision beauftragten Aus-schuss alle ihm nöthig scheinenden Aktenstücke und Belegezur schärfsten Prüfung vorgelegt werden, und dass ihm dieBehörden alle sonst erforderliche Auskunft geben. Was sicham Ende bei der Untersuchung ausgeworfen hat, musste vomAusschuss unterzeichnet, im Drucke bekannt gemacht werden.Das gleichfalls zugestandene Recht der Beschwerdeführung beiVeruntreuungen und Missbräuchen muss die gerichtliche Ver-folgung mit einschliessen; denn alle Gesetze helfen nichts, wennes an Zwangsmitteln zur Aufrechterhaltung fehlt. Der Regentselbst kann nicht in solcher Weise zur Verantwortung gezogenwerden; auch mag das Reichsgericht nicht über jede verfassungs-widrige Handlung, die oft bei anscheinenden Kleinigkeiten statt-finden kann, angegangen werden. Darum muss der Staats-diener, der sich als Werkzeug gebrauchen lässt, verantwortlichsein, und es wäre daher zu wünschen, dass ein Ausschuss derStandschaft, dessen Commissär zu dem Ende immer in Casselanwesend sein müsste, dazu ermächtigt wäre, in erster Instanzund mit Vorbehalt der Appellation an die Reichsgerichte überVergehen der Art zu erkennen, und zugleich auch in Klagenüber den Despotismus der Justizbeamten, die öfters vom plattenLande her laut werden, entscheiden könnte. In Rücksicht aufden Justizgang überhaupt wären vorzüglich feste Bestimmungenüber die Grenzen der Polizeigewalt zu wünschen und ein Grund-gesetz, dass niemand verhaftet werden könne, ohne binnen einergewissen Zeit vor seinen ordentlichen Richter gestellt zu werden,und jede Verletzung dieses Gesetzes müsste mit unerbittlicherStrenge geahndet werden. Ist irgendwo ein Bedürfnis allge-mein und lebhaft gefühlt, so ist es dieses, zumal bei uns, denennoch die Kriegsgerichte und Füsilladen und die zahllosen Ver-haftungen zur angeblichen Erhaltung der öffentlichen Ruhe vorAugen schweben.

Auch die Pressfreiheit könnte man uns gesetzlich bewilligen,um den Geistern ein freies Feld zur Übung zu eröffnen, derensie bei uns gar sehr bedürfen. Die Nachtheile sind gering, dieVortheile nicht zu berechnen. Jede Klage wird durch Recht-fertigung, jeder Angriff durch Verteidigung wieder aufgewogen.