488 ZU DEN MÄRCHEN.
Festen der christlichen Kirche einzelne Züge und Bilder aus demHeidenthum unvermerkt aufgenommen worden. Doch im Ganzenhat sich der Gesichtspunkt und die Beurtheilung jener uraltenÜberlieferungen im Sinne des gemeinen Manns getrübt. Zu derScheu des Geisterhaften ist auch die des Sündlichen und Teuf-lischen getreten. Er meidet das stille Volk, wie man etwa einemKetzer aus dem Wege geht, vielleicht ist manches von dem, wasdie Ketzer auszeichnet, darum auch den Elfen zugeschriebenworden, namentlich die Enthaltsamkeit von Fluchen und Schwören.Die Reihen auf dem Brocken, die Tänze um das Johannisfeuerwaren sicher nichts anders, als Feste der Lichtelfen, sie habensich in greuliche, teuflische Hexentänze verkehrt, und die Spurenim % Wiesenthau, vorher den leichten Fusstritten der Geister bei-gelegt, wurden aus jener Ursache hergeleitet. Auch die vormalshold, und gnädig geglaubten Wesen sind gehässige und feindlichegeworden, Unholde aus Holden, wenn schon der alte, milde Namenoch hin und ivieder fortdauert (in Hessen und Thüringen FrauHolle, woraus man die abgöttischere Frau Venus gemacht hat) 1 ).Alle Hexengeschichten haben etwas Dürres, Einförmiges; es istbloss die Hefe der alten Phantasie darin zurückgeblieben. Siesind unfruchtbar und freudenlos, ivie die Hexerei selbst, die denAusübenden arm und dürftig lässt, ohne weltlichen Ersatz für denVerlust der Seele; Cervantes sagt (Persiles II, 8), die Hexen thunnichts, das zu einem Zweck führt. Aber man sieht dennochdurch, wie genau, ivas die gemarterte Einbildungskraft der Un-glücklichen zu bekennen weiss, in so trübem Fluss auf die Quelleder Geistersage führt 2 ). Die Hexen tanzen in nächtlicher Stilleauf Kreuzwegen, entlegnen Bergen, auf Wiesen im Wald. Nahtsich ein Ungeweihter, ruft er einen heiligen Namen aus, so zer-stiebt alles Blendwerk. Auch Halmenkrat (der Anbruch des Tages)
') Die ältesten Verordnungen gegen die Hexen sind lex salica tit. 67, lexlangob. L. I. tit. XI. eap. 9, Caroli M. Capitul. de partibus Saxoniae cap. 5,s. eine besonders merkwürdige Stelle bei Regino ecel. discipl. üb. 2. § 364. Vgl.Mona Heidenthum 2, 128, der die Saclie richtig ansieht.
2 ) Die alte Benennung kommt hier und da noch vor (s. oben S. LIX) [442]:hn niederdeutschen Roman von Malagis (Heidelberg. Handschr.f. 118 b) heisst dasZauberweib ausdrücklich die Elf in.