470 ZU DEN MÄRCHEN.
der Erde geraubt, Agnete lebt acht Jahre mit einem Wasser-mann in der Tiefe und zeugt acht Kinder (vgl. Thiele I, 114,Schwedische Volkslieder I, 1. II, 2), so wie ein anderer mitMarstigs Tochter hinab in die Wellen tanzt (Danske Viser I, 311,vgl. Schwedische Volksl. III, 129), eine Sage, die ziemlich über-einstimmend auch in Deutschland erzählt wird (No. 51). InIsland glaubt man, solche Verbindungen nähmen immer eintrauriges Ende, wenn sie auch anfänglich glücklich zu seinschienen. Die Verbindung des Staufenbergers mit der Wasser-nixe bringt zuletzt Verderben. Eiberich hat an einem MaitageOtnits Mutter unsichtbar gewonnen (Str. 181), und Signild theiltmit dem Zwerg Laurin den Thron in dem unterirdischenReich.
5) Schliesst sich ein Elfe an einen einzelnen Menschenoder eine Familie an und begiebt sich in seinen Dienst, so heisster Kobold, Brownie (in Schottland), Cluricaune (in Irland),der Alte im Hause (Tomte gubbe, in Schweden), Nisse-god-Dreng (in Dänemark und Norwegen), Duende, Trasgo (inSpanien), Lutin, Gobiin (in Frankreich), Hobgoblin (in England),erhält auch wohl noch einen Eigennamen, wie ein Napfhans(Jean de la Bolieta) in der franz. Schweiz (Alpenrosen für 1824,S. 74. 75) und in deutschen Sagen ein Hodecken, Hinzel-mann, Ekerken (Eichhörnchen), Kurd Chimgen, Klopfer,Stiefel (No. 71 —78), Pück (nordisch Püki), Knecht Ru-precht, König Goldemar 1 ) vorkommt. Von nun an weichter nicht mehr, zeigt die grösste Anhänglichkeit an seinen Herrnund fördert dessen Angelegenheiten, wie er immer kann; nurunter gewissen Umständen verlässt er ihn, sonst bleibt er, solange der Herr oder ein Glied der Familie am Leben ist. Da-gegen aber auch umgekehrt, kann ihn der Herr nicht wiederlos werden, verändert er den Ort, so folgt ihm sein Hausgeist
') Goblinus Persona, der gegen das Ende des 15. Jahrh. bis in das16. hinein lebte, erzählt von dem König Goldemer, einem Hausgeist, dersieh drei Jahre bei einem Neveling von Hardenberg aufhielt, alle Eigenthüm-lichkeiten eines solchen zeigte und ■wahrseheinlieh derselbe Goldemar ist,dessen im Keinfried von Braunschweig f. 194c, wo er „daz riebe keiserlichegetwerc" genannt wird, und im Anhang vom Heldenbuch Erwähnung ge-schieht (vgl. Altdeutsehe Wälder I, 297. 298).