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Officieller Katalog der Gewerbe-Ausstellung
Entstehung
Seite
XLIX
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SLIX

§. 4. Die zur Untersuchung kommenden Kohlen -werden gewogen und gemessen(die zum Anheizen vor dem Versuch gebrauchten werden nicht in Anrechnungkommen), der Wassergehalt bestimmt, sowie eine Analyse derselben vorgenommen.

§. 5. Das zur Verdampfung kommende Wasser wird in kubicirten Gefässengewogen und die Temperatur desselben stündlich zweimal gemessen.

§. 6. Die Dampfspannung soll möglichst gleichmässig auf 5 AtmosphärenUeberdruck gehalten und vermittelst Control-Manometer gemessen worden.

§. 7. Die Analyse und Temperatur-Bestimmung der abziehenden Feuergasegeschieht vermittelst dazu geeigneter Vorrichtungen in gleicher Weise und häufigerWiederholung.

§. 8. Nach Verlauf von 8 Stunden wird das Feuer gezogen und rasch gelöscht,Rost und Aschengrube gereinigt und die noch vorhandenen Brennstoffe von dengebrauchten Kohlen in Abrechnung gebracht, der Wasserstand dann wie frühernotirt.

§. 0. Unter Berücksichtigung der auf dem Rost erzeugten Temperatur undder etwa entstehenden Wärmeverluste wird nach Beendigung der Experimente derHeizwerth der Kohlen bestimmt, und ist dasjenige Resultat von beiden Kessel-anlagen massgebend, welches für die untersuchte Kohle das günstigste- ist. AlsMassstab für den Heizwerth dient die pro Kilogramm Kohle verdampfte Wasserraenge.

§. 10. Jede Zeche erhält mindestens acht Tage vor der vorzunehmendenUntersuchung Nachricht, wann dieselbe stattfindet, und ist es einem Vertreterderselben gestattet, der Untersuchung beizuwohnen.

§. 11. Zur Deckung der durch die Untersuchung veranlasten Kosten hat jedeZeche, welche ihre Kohlen untersuchen lassen will, dem Vorstand der Ausstellungfünf Doppel-Waggons ihrer Kohlen franco Zeche zur Verfügung zu stellen. DerTermin der Anlieferung wird s. Z. vom Vorstande näher bezeichnet werden.

§. 12. Ueber das Resultat einer jeden vorgenommenen Untersuchung wird aufVerlangen ein Attest kostenfrei ausgestellt.

§. 13. Die gesammten Resultate der Untersuchungen werden in einem aus-führlichen, alle vorgefundenen Verhältnisse berücksichtigenden Bericht zusammen-gestellt, welchem die completen Zeichnungen und Beschreibungen der Versuchs-Kesselanlagen beigefügt werden. Der Ausstellungs-Vorstand ist berechtigt, diesenBericht zu veröffentlichen.

9. VerloosiingsTbestimmimgen.

Die Anzahl der auszugebenden Loose zu der von Sr. Excellenz dem HerrnMinister des Innern und den Herren Ober-Präsidenten der betheiligton Provinzenfür den Ausstellungsbezirk genehmigten Lotterie ist auf 300 000 Stück, der Preiseines jeden Looses auf 1 Mark festgesetzt.Zur Verloosung kommen:

1 Hauptgewinn im Werthe von .............. JL 12 000

1 ..............» 6000

1 , , ..............» 4000

2 Hauptgewinne je JL 3000 = 6 0002 2000 = 4000

\ 8 1000 = 8000

25 500= 12500

50 , 300 = 15 000

175 100 = 17 500

4000 Gewinne von zusammen.................. 65 000

Summa JL 150 000.d