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Officieller Katalog der Gewerbe-Ausstellung
Entstehung
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XLVII
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XLVII

Die Commission bildet 2 Abtheilungen, deren jede aus unbeteiligtenFachmännern besteht und von denen die eine sich mit der Untersuchungvon Kesseln, die andere mit derjenigen der Kraftmaschinen befasst. Dieerstere besteht aus den Herren:

Boecktng, Stahlschmlüt, Herbst.

Die letztere aus den Herren:

van Reiche, Gelssler, Schroiff, Demeure, Isambert.

8 2. Ueber die Untersuchung der Dampfkessel wird Nachfolgendes festgestellt:

a' Die UntersuchungBperiode dauert bei jedem Kessel 8 Stunden.

b' Die Dampfkessel -werden vor Beginn der Untersuchungsperiode angeheizt,die Dampfspannung auf 5 Atm. Ueberdruck gebracht, der Wasserstand beigeschlossenen Feuerthüren und Rauchschieber notirt, dann der Rost unddie Aschengrube gereinigt. Das Aufwerfen von Brennmaterial hat währendder Dauer der ganzen Untersuchung möglichst gleichmässig zu geschehen,iedenfalls darf in der ersten und letzten halben Stunde der Untersuchungnicht weniger Brennmaterial aufgeworfen werden, als das sich ergebendeDurchschnittsquantum per halbe Stunde beträgt.

c Die zur Verbrennung kommenden Kohlen werden gewogen und gemessen(die zum Anheizen vor dem Versuch gebrauchten werden notirt, aber fürdie Untersuchungszeit nicht in Anrechnung gebracht), der Wassergehaltbestimmt, sowie eine Analyse derselben vorgenommen. _

d Das zur Verdampfung kommende Wasser wird m kubicirten (Jefässengewogen und die Temperatur desselben stündlich zweimal gemessen.

e Die Dampfspannung soll möglichst gleichmässig auf 6 Atm. Ueberdruckgehalten und vermittelst Controlmanometer gemessen werden,if Der Wassergehalt des Dampfes soll stündlich zweimal möglichst genaubestimmt und das übergerissene Wasser in Rechnung gestellt werden.

e DieAnalyseundTemperaturbestimmung derabziehendenFeuergasegeschiehtvermittelst dazu geeigneter Vorrichtungen. Bei sämmtlichen zu unter-suchenden Dampfkesseln auf gleiche Weise und häufiger Wiederholung.

h Nach Beendigung der Untersuchung wird das Feuer gezogen und rasch' gelöscht, Rost und Aschengrube gereinigt und die noch vorhandenen Brenn-stoffe von den gebrauchten Kohlen in Abrechnung gebracht,- der Wasser-stand dann wie früher notirt.S 3 An den zu untersuchenden Kesseln ist extra anzubringen:

a.' Ein amtlicher Controlmanometerstutzen am Dom oder kurz vor dem Dampf-

b Air?Wasserstandsglase ein in Millimeter eingetheilter Massstab.

Ferner ist Sor°-e zu tragen, dass an dem Untersuchungstage alle Hähne undVentile dicht eingeschliffen sind und dass der Kessel sowohl wie alle Flanschen-verbindungen keine Undichtigkeiten zeigen.

§4 Die Prüfung der Dampfmaschinen geschieht vermittelst Indicatoren,Brems-Dynamometer, mit geeigneten Hülfsvorrichtungen, durch Bestimmung derfileichmässigkeit der Bewegung und des verbrauchten Dampfquantums.

§.T Die zur Untersuchung zu stellenden Dampfmaschinen sind mit folgenden

Vorrichtungen zu ^ e c " wung , radachge eine Büchse zur Aufnahme der Bremsscheibe,deren genaue Dimensionen später angegeben werden.b An beiden Enden der Dampfcylinder, an geeigneter Stelle als Recaversbei Compoundmaschinen, sowie endlich am Dampfzuleitungsrohre, un-mittelbar vor den Dampfeinlassungsventilen oder Schiebern muss je eineMuffe mit Abrichtungspfropfen zur Aufnahme je eines Indicatorhahnesangebracht werden, welche Ton der Prüfungs-Commission den Ausstellern