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Officieller Katalog der Gewerbe-Ausstellung
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XLVI
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XLVI

Die Preisrichter-Commissionen sind berechtigt, Sachverständige zuzuziehen,welche in den Sitzungen berathende Stimme haben.V. Jede Preisrichter-Commission fasst ihre Beschlüsse über die durch PreiseAuszuzeichnenden mit einfacher Majorität; bei Stimmengleichheit entscheidetdie Stimme des Vorsitzenden. Für jede einzelne Preisertheilung wird einEeferent ernannt, der ein schriftliches Votum über den Aussteller mit Angabeder Gründe für die Preisertheilung zu verfassen hat.

Die Beschlüsse der einzelnen Preisrichter-Commissionen unterliegen derBestätigung des Gesammt-Preisgerichts, welches jedoch in der Hauptsachenur zu prüfen hat, ob die für die Preisverteilung festgesetzten allgemeinenund speciellen Principien nicht verletzt sind.VI. Von der Preisauszeichnung sind ausgeschlossen:

a. alle Aussteller, welche bis zum 1. Mai eine dahingehende Erklärungbei dem Vorstände der Ausstellung abgeben;

b. diejenigen Aussteller, die selbst Preisrichter sind oder als Sachver-ständige fungiren;

c. eine Actiengesellschaft, falls der Director oder ein Angestellter der-selben Preisrichter oder Sachverständiger ist;

d. eine Handelsgesellschaft, falls ein Socius oder Angestellter derselbenPreisrichter ist;

e. ein Werk, falls ein Beamter desselben Preisrichter ist.

Zur Richtschnur möge hier ein Auszug aus dem Rescript des Handels-ministeriums wegen der Staatsmedaillen folgen:

Schon jetzt bemerke ich aber, dass die für diese Auszeichnung inVorschlag zu bringenden Industriellen weder selbst der Preisjury an-gehören, noch mit einem Mitgliede derselben verwandt sein, nochendlich als Sachverständige in irgend einer Gruppe bei der Beur-theilung der ausgestellten Gegenstände mitgewirkt haben dürfen."Nach dem 1. Mai eingehende Erklärungen, sowie die Erklärung einesVerzichts auf eine zuerkannte Auszeichnung hindern weder die Beurthcilungnoch die Veröffentlichung des Ergebnisses der letzteren.VII. Zur Bildung der Preisgerichte für die einzelnen Gruppen sollen von diesengewählt werden:

Für Gruppe I 15 Mitglieder, jedoch soll die Abtheilung d der Gruppe I(Landw. Maschinen und Geräthe) der für Gruppe IV zu bildenden Preis-richter-Commission unterstellt werden;6 Mitglieder,

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7. Eeglement

zur Ausführung der wissenschaftlichen Untersuchungsarbeiten an Kesselnund Kraftmaschinen der Gewerbe-Ausstellung in Düsseldorf im Jahre 1880.

§. 1. Zur Ausführung der wissenschaftlichen Untersuchungsarbeiten an Kesselnund Kraftmaschinen auf ökonomische und Kraftleistung ist eine Commission niederge-setzt, welche die Untersuchungen auf Grund der nachstehenden Bestimmungen vornimmt: