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4 (1887)
Seite
627
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BERICHT ÜBER DIE LANDSTÄNDE IN HESSEN. 627

Stände die Notwendigkeit, sich in manchem Betrachte der An-sicht der Regierung fügen zu müssen, eingesehen, was ihnen eben-so viel Ehre macht, als die deutlich ausgesprochene Überzeugung,dass die Autorität der Regierung unbedingt zu erhalten sei.

In dem Entwürfe eines Pressgesetzes ist die Freiheitmit einer unnatürlichen Vorsicht verklausulirt, und so, wiees vorliegt, ist freilich eine gnädige Censur ungleich ange-messener; es erinnert an Humboldts Warnung, in Amerika beieinbrechender Nacht nicht unter Cactuspflanzen zu gerathen,weil man keinen Schritt thun könne, ohne sich blutig zu stechen.Vielleicht wäre der Entwurf besser ausgefallen, wenn keineSorge gewaltet hätte, den Landständen jede Gelegenheit zurVergrösserung ihres Einflusses abzuschneiden.

Es ist nöthig, dass die Regierung in dem Versuche, dasLand der neuen Verfassung gemäss zu verwalten, einmal un-geniert sich bewege, ohne Zeit und Kräfte in beständigen Recht-fertigungen zu versplittern. Es wird sich dann erproben, waswahrhaft und echt, was blosses, wohlgemeintes Fachwerk ist,das sich lebendig nicht erfüllt; denn manche Anordnung gleichteinem wurzellosen Steckling, von dem man nicht weiss, ob ergrün ausschlagen werde. Jedermann versichert, dass ohne Ver-trauen nichts gedeihe; der, welcher den Anfang macht, Ver-trauen zu zeigen, nimmt die edelste Stelle ein. Ohne Irrthumund Missgriffe wird es niemals in menschlichen Angelegenheitenabgehen, aber es ist kein Grund vorhanden zu glauben, dassdie Regierung dem beschworenen Gesetz entgegen zu handelnbeabsichtige; ein einflussreiches Mitglied des Ministeriums istaus der Mitte der Landstände hervorgegangen, und ihnen ver-bleibt das Recht, Rechenschaft zu fordern und die Übertretungder Verfassung zu ahnden.

Müssen sich doch die Landstände eingestehen, dass unserevorsichtige Verfassung gegen ein grosses Übel nichts vermag,ja, sie durfte ihnen nicht das Recht geben, die wunde Stellenur zu berühren. Und doch ist es eine der unseligsten Stö-rungen der Wohlfahrt, die in die Tiefe des sittlichen Lebenshinabwirkt: ich meine die Spannung, die zwischen den Gliedernder fürstlichen Familie herrscht. Wer die natürliche, nach allen

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