626 BERICHT ÜBER DIE LANDSTÄNDE IN HESSEN.
kluge Massregel. Die Deutschen müssen ihre besten Kräftein Bereitschaft halten; denn gerade die süssredende grosse Nationwird am schonungslosesten verfahren, wenn ihr Vortheil insSpiel kommt. Auch das Ereignis vom 7. December zeigt dieunrichtige Stellung der Landstände. Was sie mit glücklichemErfolg für die Beruhigung der Gemüther gethan haben, kannnicht genug gelobt werden; auch dass sie ihre Missbilligung139A äusserten, war ihrer Haltung angemessen. Ueber das traurigeEreignis selbst scheint, obgleich noch nichts von der Unter-suchung bekannt geworden, ein Privaturtheil nicht schwer.Jeder Wahrheitsliebende, von welcher Ansicht er ist, gesteht,dass keine Veranlassung da war, die Aufruhrakte zu lesen, mit-hin auch kein Grund zur Anwendung blutiger Schärfe; weraber eine Versammlung von Bürgern, in denen kein Gedankean einen Aufruhr war und welche ein an sich achtungswürdigessittliches Gefühl, mehr oder minder unvermischt, bewegte, mitdem Gesindel in eine Klasse wirft, das jede grössere Stadt er-zeugt und das, im Sumpfe moralischer Versunkenheit aufge-wachsen, in jeder Bewegung seine Gier und Roheit zu sättigenhoftt, der hat ebenso oder hat noch mehr Unrecht, als der,welcher behauptet, es sei jedermann dabei ganz rein gewesenund keinerlei Entschuldigung für die Handlungsweise der Re-gierung vorhanden. Hätten die Landstände ohne einen be-sonderen Antrag oder, war dieser zur Beruhigung und alsZeichen der Theilnahme nützlich, ohne ein solches Register vonklemmenden Fragen der Regierung die Behandlung der Sacheüberlassen, es wäre besser gewesen. Die Regierung konnte un-möglich, wollte sie nicht alles aufs Spiel setzen, mit Stillschweigenoder einer leeren Vorspiegelung über die schreienden Thatsachenhinausgehen, sie musste den Gerichten die Untersuchung zu-weisen, und wir vertrauen auf die Gerechtigkeit der Richter,die wohl würde unterschieden haben, wer in der Überzeugungder Pflicht gehandelt und wer, den Gelüsten gemeiner Leiden-schaftlichkeit hingegeben, der Strafe verfallen sei. Schon diePrivatklage der Unschuldig-Verwundeten oder Misshandeltenmachte eine Unterdrückung, selbst wenn man sie gewünschthätte, unmöglich. Bei den neuesten Verhandlungen haben die