100 ÜBER FREIDANK. ZWEITER NACHTRAG.
swenne ich sterben lerne,
daz tuon ich niemer gerne:
die wile ich iemer mäc geleben,
so wil ich wider dem tode streben 176, 4—7.
In der dritten Zeile muss allweg erst in das doch im 15. Jahr-hundert noch nicht veraltete ie geändert werden, um das Metrumherzustellen. Der Inhalt der Grabschrift genügt meinem Gegner,obgleich sie nichts gewährt als den Namen: doch war Jahr undTag des Todes das Erste, was man erwarten konnte und wasschwerlich auf andern Grabschriften fehlt. Wollte man aus seinemLeben etwas berichten, so lag die Erwähnung des Kreuzzugesnahe. Die schlechten Verse rühren vielleicht von dem Malerher, der im Anfang des 15. Jahrhunderts aus Deutschland nachTreviso gekommen war und das Spruchgedicht kannte. Haben5 wir doch auch ein Gedicht aus dieser Zeit, wonach der Papstden Dichter nach Rom berufen und sich mit ihm unterredethat; das ist nicht minder ein Zeugnis, wenn man es dafür willgelten lassen x ). Ich kann unmöglich an die Echtheit dieser Grab-schrift glauben.
3 Über Freidanks bürgerlichen Stand soll kein Zweifel zu-lässig sein. Ich bedaure, dass mein Gegner den entscheidendenBeweis vorenthält. Es kommen mehrere in der Einleitung S. CXXIXschon nachgewiesene Stellen vor, worin über Zurücksetzung oderHerabwürdigung des Adels geklagt wird, die auf adliche Ab-kunft schliessen lassen: eine bürgerliche wird durch nichts an-gezeigt. So viel ich weiss, stützt sich jene Behauptung lediglichdarauf, dass einige ihn meister nennen, andere jedoch nennenihn her. Zu jenen gehört Rudolf, zu diesen der Tanhauser, dernicht lange nach Rudolf dichtete; auch in den von Ettmüllerherausgegebenen Briefen heisst er her Fridanc. Wahrscheinlichwusste man nichts darüber. Ich will noch anmerken, dass dieWürzburger Handschrift überschrieben ist hie hebt sich her Fri-
x ) Ich habe die Stelle S. 25. 26 [oben S. 30. 31] mitgetheilt und benutze
die Gelegenheit zu einer Berichtigung: einem die Tischtücher zerschneiden.
• heisst nicht eine verborgene Unthat aufdecken, sondern es ist wörtlich zu nehmen.
Es war eine Ehrenstrafe, man sandte Herolde ab, welche den ehrlosen Rittern
das Tischtuch verschneiden mussten; vgl. Rechtsalt. 713.