Druckschrift 
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
Entstehung
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liche Durchleucht sich zu obseruantz ihrer priuilegien,vnd alten herkommens / auch von Puncten vber jhrebeschwert mit ihnen zu tractiren, vnnd solche der gebührabhelffen zulassen / sich gnädigst erbotten / sich nit wi-der eingestellet / sondern den Kayserlichen Decreten zu-wider / sich zu Birckersdorff vnnd Cölln wider zusa-men gethan / vnnd daselbst geschlossen / daß sie sich nitwider einstellen wollen. Da doch gedachte Stendt ih-re deputirten / vnnd auß dero geheisch / der Gülische Syn-dicus Hambloch / vnd der Bleyman zu höchstem JhrerFürstl. Durchl. Vnderthanen beschwert / vnnd merck-lichen abbruch / deroselben nun vber die 30. Jahr /wolhergebrachter LandtsFürstlicher Hochheit / Jurisdiction, Gerechtigkeit vnnd verordnungen / sich ver-meßlich vnderstanden/ so woll in/ als ausser deßReichs / vnd dessen Nachbarschafft gesessenen / alsauch für der Kayserliche Mayestat Armee / auch vberdie angewisene ordinantz derselben Generaln, grosseSummen / ohne einig Ihrer Fürstlicher Durchl.vorwissen vnd geheisch zuuerehren / vnd solchen lastJhrer Fürstliche Durchleucht Vnderthanen (dar-über sie doch nicht zugebieten) auff den Halß zule-gen / vnd sich meistens so viel sie selbst betrifft / dessenzuentziehen. Also haben Ihre Fürstl. Durchleucht zuden anwesenden vnd ihren mitglidern / vnd Principalen;das