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[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
Entstehung
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das gnedigste vertrawen / sie werden in der widersetzig-keit / derselben bösen Exempel zufolgen / nit / gemeint /vielmehr aber bestendig resoluirt sein / die schuldige ih-nen von Gott aufferlegte / auch angeborne Trew / ge-horsamb / vnd bereitwilligkeit gegen Ihr Fürst. Durchl.in der that zuerweisen/ vnnd mit ihrem guten Exempelden widrigen zu gezimmender nachfolg / anlaß zuge-ben / vnd dißfalshrer Kayſ. May. widerholten be-felchen / nach zusetzen / vnd also in diesem vnd andern zu-bezeugen / dz sie Jhrer Fürstl. Durchl. getrewe / vndgehorsambe / Vnderthanen seyen / auch leben vnd ster-hen wollen / Hingegen bleiben Jhre Fürstl. Durchl.ihnen sampt vnnd sonders/ mit LandtFürstlichenHulden / Gnaden vnd Trewen woll beygethan. ActumDüsseldorff den 14. Aprilis Anno 16392OT5σλο