anticipirt, oder mit verpfendung dero Cammergütterauffgebracht / vnd fürgeschossen / vnnd aber vermögoblichen herkommens Jhrer Fürstlicher Durchl. sol-cher vorschuß / vnnd ferner so viel / nach vnnd nach bil-lig zu erstatten / Damit sie ihre versetzte Cammergut-ter wider ablösen / dero Creditores Contentiren, vnnd wienötig guten Credit conseruiren, in alle weg aber auch de-ro Kriegsvolck der gebühr contentiren, vnnd bey gu-tem willen / vnnd in gutter ordnuug erhalten / auch de-ro Residentz Statt alhie / mit Gebewen / Geschütz / Ge-wehr / Munition / gegen feindtliche gewalt / in bessereversicherung stellen / vnnd damit sich selbst/ neben derogeliebten angehörigen / auch Rhäten / Hoff- vnnd an-dern Dienern / also auch dero Kleynodien / Mobilien,vnnd anderen Vorrath / insonderheit aber die Archiua,vnnd Registraturen, daran dem gantzen Landt so viel ge-legen / in gutter verwahr / vnnd versicherung haltenmögen. Alß werden die anwesende Ihrer Fürstl.Durchleucht Vögt / auch abgeordtnete von Stätten /Freyheiten / Gerichten / vnd Dingstülen / bey ihrenAmbts vndergebenen / vnd Principalen / es vnweiger:auch vnfehlbahrlich dahin richten / auch bey den vbri-gen Jhrer Fürstlichen Durchleucht Adelichen Landt-sassen / vnnd Vnderthanen in Stätten / vnd auff demLandt so viel an jhnen gleicher gestalt/ möglich dahinzu,41
Druckschrift
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
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