verursacher zur gebür: vnd künfftiger vnderlassunganhalten können. Vnnd sie sich dergleichen straffbareranmassungen hinfuro enthalten / vnd deßwegen auchanderer gehöriger örter / zu solchem endt notturfftigevnderbawung thun mögen.Zum dritten / wiewoll Jhre Fürstliche Durchleucht /vermög Jhrer Kayserlicher Mayestat Allergnedig-sten erklerung / vnd befelch / seit deß Ianuarij 1636. vnndalso nahenht in die vierthalb Jahr / auff dero vberblie-bene / vnd zu Complirung abgeredter anzahl geworbe-ne / vnd seither vnderhaltene Soldaten / mehr / als ein-mahl hunderttausent Reichsthaler auß den Stewrenhetten empfangen sollen / vnd mögen. Wie es auch vn-uerneinlich / daß die vnderhaltung der Soldatesca /vnnd was zur defensions verfassung / vnnd deß LandtsConseruation, vnnd besten / auch auffschickung / vnd der-gleichen zuuerwenden gewesen / nit auß Ihrer Fürst-liche Durchleucht oder dero Vorfahren Cammer-gefell / sondern auß den Landtstewren hergenommenworden.Nach dem doch Jhre Fürstliche Durchleucht mit gu-ten rechnungen erweisen können / daß Sie zu derglei-chen nit viel vber sechtzig tausent Reichsthaler außden Stewren empfangen / vnnd das vbrige den Sol-daten noch schuldig / oder aus dero Cammergefellen /B 2anti.
Druckschrift
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
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