Druckschrift 
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
Entstehung
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vorziehen wollen; Dahingegen Ihre FürstlicheDurchleucht deß gnedigsten erbietens / sie noch allemvermogen / wider allen vnbillichen gewalt / vnd vber-trang zuschutzen / vnnd zu conseruiren, sie bey ihrem in-haben / Freyheit / vnnd guten gewonheiten / handtzu-haben / vnnd alles das jenige bey ihnen gnedigst zupræstiren, was von einem Christlichen sorgfaltigem,vnd getrewen Landt Vatter / vnd Fürsten desiderirt, vndpraestirt werden kan: vor eins.Zum anderen / weilen Ihre Fürstliche Durchl. vonetlichen Stätten bey letzterer Landtagsversamblunggrosse beschwert / wider die repartitiones, so von IhrerFürstlicher Durchleuch. Landtständen geschehen / dennen es doch nullo Iure gebürt / vnnd wider die grossepartialitet, vnnd vngleichheit / so dabey vorgegangen /fürkommen / so begeren Ihre Fürstliche Durchleuchtihren vnderthenigsten mehrern particularen bericht hier-von / vnnd ob auch die vbrige Gerichter gleiche / oderandere beschwert fürzubringen / welche sie auch nochihrer heimbkunfft compliren, vnnd Ihrer Fürstl. Durch-leucht vnderthenigst zuschicken mögen: aber doch da-bey gnedigst erinnert sein wollen / jhre vn andere klag /also vmbstendtlich/ vnd bestendig fürzubringen. Da-mit Ihre Fürstliche Durchleucht negst Göttlichenbeystandts / mit ergibigem effect remediren, vnnd diever-