Druckschrift 
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
Entstehung
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was zu ihrer wollfahrt / vnnd versicherung dienet /nicht erkennen können / oder wollen / sondern mit priuataffection, oder passionen verblendet / gantz vnzeit: vnndeifferig dahin laborirt, daß vngeachtet / wegen ringe-rung der anzahl Jhrer Fürstl. Durchleucht Kriegs-volcks / die sachen schon abgehandlet gewesen; Dan-noch Jhre Kayserliche Mayestat per importunas prcesJhrer Fürstl. Durchleucht Landtschafft deputirten / sichdahin induciren lassen / daß sie mit præterirung JhrerFürstl. Durchleucht vnd ohne einiges dero vorwissenoder einwilligen / dem Graffen Piccolomini befohlen ha-ben sollen / Ihrer Fürstlicher D. Soldatesca auß dero-selben / in ihrer Kayserlichen May. dienst zubringen;dardurch aber die erleuchterung dieser Landt gar niterfolgt / sonderen woll drey / vier / oder mehrfacher last /nun drey jahr nacheinander beiden Ihrer Fürstl.Durchl. Landen (für welche doch Ihre Fürstl. Durch-leucht Anno 1630. Von der Kayserlichen Mayestatmit Rhat deß gantzen Churfürstlichen Collegij, auchvon der Catholischen Liga, vnnd beyden Kriegen-den Niderländischen Partheyen / ein bestendigeverschonung fürs künfftig erlangt gehabt) vnnddaß dieselbe vor anderen Reichs / vnd Creiß-stenden zu derselben endtlichen ruin vberlegt,vnnd verderbet worden / auff den Hals / durchnie-