niemandt anders / als durch der Landtschafft deputir-ten, vnbetrachtet jhres eigenen Vatterlandts vnheil /gezogen.Dabey es aber noch nicht geblieben / sondern es ha-ben auch Jhrer Fürstlicher Durchl. Landtschafft de-putirte, noch andere auß mittel der Ritterschafft / vndStätte / auch so gar die andere Stätt vnd Freyheiten /Gerichter / vnd Dingstüll an sich gehenckt / vnd diesel-be zu solcher widersetzigkeit / vnd auffstandt wider Jh-rer Fürstliche Durchleucht verhetzt/ vnd verleitet/ daßauch auff die wenige / in Ihrer Fürstlicher Durchl.dienst verbliebene/ vnd befündliche Soldaten/ (derenanzahl doch bey weitem sich so hoch nicht erstreckt / alßzu Wien durch Jhrer Kayserl. Mayest. CommissarienIhrermit Jhrer Fürstl. Durchl. abgehandlet / vonMay. allergnedigst ratificirt, vnd von derselben darauffJhrer Fürstl. Durchl.der Vnderhalt beyzusteuren /Gülischen / vnnd Bergischen Landtständen vnnd Vn-derthanen anbefohlen worden) die Stewren / wedetauff dem Landtag beyschiessen / willigen / noch dieselbewircklich erstatten lassen / hingegen aber allerhandt ofposition, wider Jhrer F. D. außgefertigte beuelch / welchedoch auff Jhre Kay May. reiterirte beuelch fundirt sein /erregt / v Ihrer F. D. Beambten / vnd Stewr einbrin-ger / etlicher orten schimpflich tractirt, die vermög her-kom-A 3
Druckschrift
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
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