gen künfftiger verschonung versichert worden / in et-was zustercken: Welches auch vermittelst Göttlichergnaden / so viel gefrüchtet / daß der Schwedischen al-bereit auff das gantze Landt von Gülich / prætendirtecontributiones, in ihrer Fürstl. Durchl. FürstenthumbGülich / alsobalt cessirt. also auch auff die in anno 1635.erlangte Kays. resolution, vnd Allergnedigst verspre-chen der kunfftiger verschonung / die Vestung vnndStatt Syberg / vnnd etliche orth in ihrer Furstl. D.Fürstenthumb Berg / wider auß der Schweden Handtgebracht / vnnd solche mit ihrer Fürstl. Durchl. eige-nem Volck wider besetzt worden; Da dañ jhre Fürstl.D. schon euentualiter resoluirt, auch zu Wien abgehan-dlet gewesen / ein guten antheil dero Soldatesca zu er-leuchterung deß Lasts/ so hierüber dero Vnderthanenzugewachsen zu dimittiren.Vnnd fur diß alles / gedachte ihrer FürstlichenDurchleucht Landstendt billich deroselben zu hohemvnderthenigstem danck sich obligirt befunden / vnd keindifficultet gemacht haben solten / zu vnderhalt der v-brigen Soldaten noch furters der sachen vnumbgeng-lichen notturfft nach / eines gesambten schluß sich zu-uergleichen / vnnd die ergibige contributiones zu wil-ligen.Nach dem aber etliche auß dero Landtschafft mittel /A 2was
Druckschrift
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
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