Druckschrift 
[Erlaß des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm an die Städte von Jülich und Berg] : [actum Düsseldorf den 14. Aprilis Anno 1639]
Entstehung
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mit starckem eigenen nachgeben / auch vnuerdrossenerGefahr / Mühe / Arbeit / vnnd Kösten dahin La-borirt / daß das außländische Kriegs Volck wider ab-geführt vnd die Landt in tranquillitet gesetzt worden.Vnd ob woll / alß die Schwedische diese Ihre Fürstl.Durchl. Land in contribution zu setzen vnderstanden /Jhre Fürstl. Durchl. nicht vnderlassen können / sichvermög der heylsamen Reichssatzungen in gebühren-de verfassung zustellen / auch zu solchem endt viel Mo-nat lang / vermög alten herkommens / mit dero Landt-stenden von Ritterschafft / vnd haubt Stätten / bey-der Jhrer Fürstl. Durchl. Fürstenthumb Gülich /vnnd Berg tractirt; sich wegen nothwendigen vnder-halts für die geworbene / vnnd bedürfftige Soldatesca,vnd zu anderer notturfft / so der Landt defension an-hengig / vnnd zu abwendung mehrern vnheils dien-lich / sich zuuergleichen; Weil doch Ihre FürstlicheDurchl. dieselbe zu keiner ergibigen hilff haben persuadi-ren können / Jmmittelst aber / zu verhütung mehreroccupation, vnnd einbruchs der außwertiger in diesenLanden / vnnd damit dieselbe bey dem Heyl. Reich in-corporirt erhalten würden / die notturfft erfordert / nitallein die geworbene Soldaten lenger zu vnderhalten;sonderen auch derselben anzahl biß die occupirte Stattrecuperirt, vnd man von allen Kriegenden theilen we-gen