VIII. Register der Verwaltungen.691Die registres répertoires sind bestimmt, um die Nach-suchungen in den Büreaux zu erleichtern; sie enthalten indrey Columben die Nahmen der Beamten oder Privat⸗Per-sonen, die eine Anfrage gemacht haben, in alphab tischerOrdnung, einige Worte, um den Gegenstand der Anfrage zubezeichnen und die Nummern des registre d'ordre; wenn alsojemand auf ein eingereichtes Begehren die Antwort wissenwill, so schlägt man im Repertorium den Nahmen des Bitt-stellers nach; man findet darin den Gegenstand seiner Bitteund die Nummer des registre d'ordre, welches die Nummernder deßhalb gepflogenen Correspondenz nachweiset; sucht mannun in dem registre de minutes die im registre d'ordreangezeigte letzte Nummer der auf die Sache sich beziehendenCorrespondenz, so erfährt man sogleich den gegenwärtigenZustand derselben.Durch die Führung dieser drey Register können die Arbei-ten der Büreaux leicht, sicher und geschwind controlirt werden.In die registres des actes (Urkundenregister) werden alleUrkunden eingeschrieben, in denen dritte Personen eine Ver-bindlichkeit übernehmen, als Bürgschaften, Erklärungen, schrift-liche Anerbiethen 2c. Von diesen Urkunden sind gleichwohl jeneauszunehmen, deren Urschriften wegen Erfüllung der Einre-gistrirungs⸗Formalität auf fliegende Blätter geſchrieben wer-den müssen. Diese Register haben keine besondere Form;sie besteht ganz in den eingetragenen Urkunden, welche imAnfange ihr Datum enthalten, und sowohl von den Personen,die sich zu etwas verbinden, als auch von den Verwalternunterzeichnet werden müssen.In den registres journaux (Journalen) geschieht alle TageMeldung von den Verwaltungs⸗Operationen, die an demTage geschehen sind; sie theilen sich in zwey Columnen, Einerengen, in welche das Datum, und Einer breiten, in welchedie täglichen Operationen eingetragen werden. Diese Registersind nur für nicht ausgedehnte Verwaltungen, als z. B. fürdie Land=Mairien anwendbar, die keine Büreaux haben, und
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