Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
689
Einzelbild herunterladen
 

VII. Büreaux und Angestellte der Verwaltungen. 689bleiben müssen, welche die Privat=Geschäfte des Maire betref-fen, und daß der Maire die ersten an einem Orte aufbewahrenmuß, zu welchem jeder fremden Hand der Zugang versperrtist. Der Maire muß außerdem sein Archiv so einrichten, daßdie nöthigen Papiere leicht gefunden werden können; diesenVortheil kann er sich nur durch eine methodische Classificationund durch Aufschriften auf die Außenseite der Fächer, Paqueteoder Cartons verschaffen. Gegenwärtiges Handbuch scheintein einfaches und zugleich vollständiges Classifications=Systemzu bilden, seine Haupt- und Unterabtheilungen enthalten alleden Mairen anvertraute Verwaltungstheile; das beygefügtesummarische Register kann als Vorbild des Mairie=Registersdienen; wenn die Maire nach der Wichtigkeit ihrer Verwal-tung, Fächer, Cartons oder bloße Umschläge (chemises) ver-fertigen lassen, und auf ihre Außenseite Einen Abschnitt, EinCapitel oder Einen §. des Handbuchs schreiben, und darindie darauf sich beziehenden Papiere legen, so ist ein einzigesWort, als z. B. Conſcription, Einquartirung,Civil⸗Stand ꝛc. hinreichend, um zu wiſſen, wohin ein erhal-tener Brief gelegt werden muß, oder wo man die gefordertenAufschlüsse finden kann.7) Büreaux und Angestellte der Verwaltungen. DieVerwaltungen haben nach der Natur= und Wichtigkeit derGegenstände ihres Geschäftskreises Ein oder mehrere Büreaux,bey welchem Secretäre, Commis=Chefs, Ordnungs=Commis,Schreiber und Archivisten angestellt sind.Die Secretäre (commis-secrétaires) haben den Auftrag,die Briefe und Paquete anzunehmen, sie einzuregistriren, indie verschiedenen Büreaux zu vertheilen, die allgemeine Cor-respondenz zu besorgen und die Depeschen abzuschicken. IhrBuͤreau iſt der Mittelpunct aller Verwaltungs⸗Operationen;hier muß das Publicum die ersten Nachrichten finden, derenes bedarf.Die Commis=Chefs leiten die Arbeiten der Büreaux; dieOrdnungs=Commis führen die Register, und versertigen dieHandbuch. II. Th. II. Aufl.