686 XII. Abschn. Verfügungen über verschiedene Gegenstände.stehen und schweigen; ihre Pflicht ist, die Hindernisse zu besie-gen, wenn sie die Mittel dazu in den Händen haben; könnensie dieses nicht, so müssen sie auf der Stelle die Oberbehördedavon benachrichtigen. Sie würden ihre Macht überschreiten,wenn sie statt der vorgeschriebenen Vollziehungsweise eineandere wählten, die ihnen dienlicher schien, weil Befehle nurvon der Behörde, die ſie erlaſſen hat, widerrufen oder abge-ändert werden können, und übrigens das, was im Einzelnendienlicher scheint, nicht mit dem Ganzen in Harmonie seynkann; die Maire müssen also die ihnen gegebenen Vorschrif-ten befolgen; haben sie gleichwohl Bemerkungen dagegen zumachen, so müssen sie solche der Oberbehörde mittheilen.Oft geschieht es, daß man von allen Mairen eines Depar-tements Aufschlüsse fordert, ob man gleich weiß, daß nureinige unter ihnen solche zu geben im Stande sind; manbefragt sie alle, weil man nicht weiß, welche der Gegenstandder Anfrage nicht betrifft; auch diese müssen antworten, undsagen, daß sie über den fraglichen Gegenstand keine Aufschlüssezu geben haben; diese verneinende Antworten sind so wie dieübrigen zur Beendigung der Arbeit nothwendig, und belehrendie Oberbehörde.Den Circularen sind manchmahl Tabellen zum Ausfüllenbeygefügt; die Maire müssen sich genau mit dem Geiste derTabelle überhaupt und dem besondern Sinne einer jedenColumne bekannt machen; auf dieſe Weiſe werden ſie beſtimmtauf die Fragen antworten können, nicht in eine Columnesetzen, was in eine andere gehört, oder die den Unter=Prä-fecten und Präfecten angewiesenen Columnen ausfüllen. DieMaire dürfen nicht vergessen, die am Rande oder im Texteder Tabellen gelassenen freyen Plätze auszufüllen, weil der-gleichen Lücken manchmahl nicht ergänzt werden können, z. B.wenn bey einem Budjet weder der Nahme der Gemeinde nochjene des Cantons oder Bezirks angegeben wären.Wenn die Maire den Empfang eines Briefes oder einesBeschlusses anzeigen, so müssen sie nicht allein das Datum
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