670 XII. Abschn. Verfügungen über verschiedene Gegenstände,Abgaben, und die, welche von dem Staate besoldet werden,für den Empfang ihrer Gehalte und Amtsgebühren ausgestelltwerden; 6) die Ordonnanzen, welche Befreyung von Abga-ben, oder Verminderung, Nachlaß oder Milderung derselbenbetreffen, so wie die Quittungen, welche sich darauf beziehen,die Auflagenrollen und die Auszüge aus denselben; 7) dieden Einsammlern und Empfängern der öffentlichen Gelderund der Local⸗Abgaben ausgeſtellten Recepiſſe und die Rech-nungen über öffentliche Einnahmen und Verwaltungen; 8) dieGeburts-, Begräbniß- und Heirathsacte, welche von denBeamten des Civil=Standes aufgenommen werden, und diedavon gelieferten Auszüge; 9) alle Acte und Verbal=Prozesse(ausgenommen die der Huissiers und Gendarmen, welche nachdem N°. 3 des obigen §. einregistrirt werden müssen) undUrtheile, welche sich auf die allgemeine Polizey und Sicher-heit und auf die öffentliche Verfolgung der Verbrechen bezie-hen; 10) die Ceduln, wodurch Personen vor das Vergleichs-Büreau geladen werden, mit Vorbehalt der Significations-Gebühr; 11) die Legalisirung der Unterschriften öffentlicherBeamten; 12) die eidliche Bekräftigung der Verbal=Prozeſſe,welche von den Angestellten, den Wächtern und Agenten, dieder Staat besoldet, in Ausübung ihrer Amtsverrichtungenaufgeſetzt werden; 13) die Engagirungen zu Kriegsdienſten,Enrolirungen, Abschiede, Certificate, Urlaubscheine, Pässe,die Quittungen über Sold und Lieferungen, die Tappen=,Verpflegungs⸗ und Einquartirungs⸗Billete, welche den Kriegs-dienst zu Land und zur See betreffen, und alle andere Actewelche die Militair=Verwaltung angehen, und in den vorigenArtikeln nicht begriffen sind. Auch sind von der Formalitätder Einregistrirung ausgenommen die Schiffsbemannungsrollenund die Anwerbungen von Matrosen und Seeleuten, welchefür die Handelsschiffe und Caper bestimmt sind; 14) die vonder öffentlichen Verwaltung ausgestellten Pässe; 15) die voneinem Platze auf den andern ausgestellten Wechselbriefe; dieWechsel, welche vom Auslande oder von den FranzösischenColonien kommen; die Endossirungen und Quittirungen dieser
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