Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
644
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XI. Abschnitt. Municipal=Rath.644Aus dieser Arbeit ergibt sich ein Ueberschuß von Empfangoder Ausgabe. Hier hat sich der Municipal-Rath folgenderMaßen zu benehmen:Im ersten Falle ist es genug, daß derselbe bestimme, obder Ueberschuß des Empfangs hinreicht, die Schulden, welcheallenfalls gemacht worden, und nach und nach zu tilgen sind,zu bestreiten. Ist dieses, so soll davon im Protocoll Mel-dung geschehen, und wo nicht, so soll er, wie im zweytenFalle, verfahren, nehmlich:Lassen sich die Ausgaben durch den Empfang nicht decken,oder ist dieser zu schwach, um alle Jahre bis zur Tilgungwenigstens Ein Zehntel der liquiden Schulden sammt Zinsenzu entrichten, so muß der Municipal=Rath über die außeror-dentlichen Zahlungsmittel berathschlagen. Diejenigen, welchefür den Einwohner am wenigsten lästig, mit geringen Beschwer-nissen verknüpft, und vom besten Erfolge sind, bestehen fürGemeinden, wo die Bevölkerung und Ortsverhältnisse es erlau-ben, in Errichtung der Octroi=Gefälle.In den kleinen Landgemeinden ist es am dienlichsten, diezusätzlichen Centimen an der Grund= und Mobiliar=Steuerzu erhöhen; ein Capital kann aufgenommen werden, wenndie Einkünfte der Gemeinde nicht hinreichen, die außerordent-lichen Ausgaben des Augenblicks zu bestreiten, dennoch aberdie gewöhnlichen Bedürfnisse übersteigen.Es wäre zu wünschen, daß der Passiv=Zustand der Mairiein dem Entwurfe des Rathes genau angezeigt würde, undsich aus dieser mit gehöriger Sorgfalt verfertigten Arbeit derBetrag der einzuführenden Octroi=Gefälle, oder die Anzahlder zusätzlichen Centimen, welche außer den für Gemeinde-lasten schon angewiesenen weiter zu erheben wären, richtigbestimmen ließe; allein die in den noch abzulegenden undabzunehmenden Rechnungen befindlichen Lücken machen diesegenaue Bestimmung für jetzt noch unmöglich. Inzwischenda es daran gelegen ist, daß der Credit der Gemeinden wie-der empor gebracht, und diese in den Stand gesetzt werden,