Druckschrift 
Th. 2 (1813)
Entstehung
Seite
643
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Einz. Cap. Organisation und Functionen des Municipal Raths 643an Zusatz=Centimen, welche nöthig seyn können, um dieseBedürfnisse zu bestreiten, zu berathschlagen. Um dießmit Erfolg thun zu können, ist es nothwendig, daß die Muni-cipal=Räthe den Vermögenszustand der Mairie vollkommenkennen; sie müssen zu diesem Zwecke ein genaues Verzeichnißihrer Activ- und Passiv-Schulden, so wie ihrer jährlichenEinkünfte und Ausgaben vor Augen haben. Die Verfertigungdieser Verzeichnisse, so wie jenes der Bedürfnisse, liegt denMairen ob; wir haben oben Seite 543 u. f. die verschiedenenArten des Municipal⸗Empfanges und der Municipal⸗Aus-gaben umständlich angeführt; es können deren noch andereaußerordentliche geben, welche einzig von Ortsverhältnissenund Local=Umständen abhangen. Hier müssen die Municipal-Räthe eine wohl verstandene Oeconomie zum Grunde ihrerBerathschlagung nehmen. Das Wohl ihrer Gemeinde fordert,daß sie alle Entwürfe von Kosten, welche sie nicht unum-gänglich nöthig erachten, bekaͤmpfen, aber es fordert auch,daß sie die Uebel derselben nicht dadurch vermehren, daß siesich deren Abhülfe aus falschen Begriffen von Ersparnissenoder auch aus Privat=Interesse widersetzen. Der Maire mußihnen das Verzeichniß der Bedürfnisse vorlegen. Bey Erör-terung desselben dürfen sie nicht vergessen, daß es unmöglichist, ohne Mittel zu verwalten, und daß, wenn es ihrerMairie daran liegt, daß ihre Angelegenheiten mit den mög-lichst geringsten Kosten betrieben werden, es derselben nochmehr daran liegt, daß sie gut betrieben werden.Die Kostenentwürfe müssen vorerst überhaupt mit denZahlungsmitteln verpaart werden, jedoch muß der Municipal-Rath, wenn er sie nachher insbesondere untersucht, sich nichtüber den Nutzen und Betrag derselben täuschen, und sich beyderen Annahme durch keine Nebenabsichten, sondern nur durcheine wohl verstandene Oeconomie leiten lassen.Sobald nach diesen Grundsätzen alle Ausgaben angeordnetsind, müssen dieselben mit dem Empfange verglichen, undeins und das andere in dem deßfallsigen Protocoll umständlichangeführt werden.